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Bernold Baer
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Damit die Heilige Schrift sich vollumfänglich erfüllen wird!Mehr
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Papst Pius XII. schreibt in seiner Enzyklika MEDIATOR DEI u.a.: 58 Deshalb steht nur dem Papst das Recht zu, eine gottesdienstliche Praxis anzuerkennen …Mehr
58 Deshalb steht nur dem Papst das Recht zu, eine gottesdienstliche Praxis anzuerkennen oder festzulegen, neue Riten einzuführen und gutzuheißen, sowie auch jene zu ändern, die er für änderungsbedürftig hält[50]. Die Bischöfe aber haben das Recht und die Pflicht, sorgfältig darüber zu wachen, dass die kirchenrechtlichen Vorschriften betreffs des Gottesdienstes genau eingehalten werden[51]. Es ist also nicht erlaubt, dem Gutdünken von Privatpersonen, auch wenn sie zum Klerus zählen, all das Heilige und Verehrungswürdige zu überlassen, das zum religiösen Leben der christlichen Gemeinschaft, zur Ausübung des Priestertums Jesu Christi und zum Gottesdienst, zur würdigen Verehrung der Heiligsten Dreifaltigkeit, des Menschgewordenen Wortes, seiner gebenedeiten Mutter und der anderen Heiligen, sowie zur seelsorglichen Tätigkeit gehört; und ebenso ist kein Privater irgendwie befugt, auf diesem Gebiet äußere Handlungen anzuordnen, …Mehr
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