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Johannes XXIII. und Paul VI., ihr Aufruhr gegen Gott
Aquila
Papst Pius XII. schreibt in seiner Enzyklika MEDIATOR DEI u.a.:
58 Deshalb steht nur dem Papst das Recht zu, eine gottesdienstliche Praxis anzuerkennen oder festzulegen, neue Riten einzuführen und gutzuheißen, sowie auch jene zu ändern, die er für änderungsbedürftig hält[50]. Die Bischöfe aber haben das Recht und die Pflicht, sorgfältig darüber zu wachen, dass die kirchenrechtlichen Vorschriften …
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Papst Pius XII. schreibt in seiner Enzyklika MEDIATOR DEI u.a.:
58 Deshalb steht nur dem Papst das Recht zu, eine gottesdienstliche Praxis anzuerkennen oder festzulegen, neue Riten einzuführen und gutzuheißen, sowie auch jene zu ändern, die er für änderungsbedürftig hält[50]. Die Bischöfe aber haben das Recht und die Pflicht, sorgfältig darüber zu wachen, dass die kirchenrechtlichen Vorschriften betreffs des Gottesdienstes genau eingehalten werden[51]. Es ist also nicht erlaubt, dem Gutdünken von Privatpersonen, auch wenn sie zum Klerus zählen, all das Heilige und Verehrungswürdige zu überlassen, das zum religiösen Leben der christlichen Gemeinschaft, zur Ausübung des Priestertums Jesu Christi und zum Gottesdienst, zur würdigen Verehrung der Heiligsten Dreifaltigkeit, des Menschgewordenen Wortes, seiner gebenedeiten Mutter und der anderen Heiligen, sowie zur seelsorglichen Tätigkeit gehört; und ebenso ist kein Privater irgendwie befugt, auf diesem Gebiet äußere Handlungen anzuordnen, die mit der kirchlichen Disziplin, mit dem Aufbau, der Einheit und Eintracht des Mystischen Leibes Christi, ja nicht selten auch mit der Reinheit des katholischen Glaubens in engster Beziehung stehen.
59 Die Kirche ist ohne Zweifel ein lebendiger Organismus; deshalb wächst sie und entfaltet sie sich auch im Bereich ihrer heiligen Liturgie und paßt sich den zeitbedingten Notwendigkeiten und Umständen an, immer jedoch unter Wahrung der Unversehrtheit ihrer Lehre. Ganz zu verurteilen ist aber das vermessene Unterfangen jener, die mit Absicht neue liturgische Bräuche einführen, oder überlebte, mit den geltenden Gesetzen und Rubriken nicht mehr übereinstimmende Gepflogenheiten wiederaufleben lassen. Dass dies vorkommt, geliebte Söhne und ehrwürdige Brüder, und zwar nicht nur in unbedeutenden Dingen, sondern auch in solchen von sehr großer Tragweite, haben Wir nicht ohne bitteren Schmerz erfahren. Es gibt tatsächlich Leute, die bei der Darbringung des hochheiligen eucharistischen Opfers sich der Volkssprache bedienen; die bestimmte, aus reiflich erwogenen Gründen schon genau festgelegte Feste auf andere Termine verlegen; die schließlich aus den amtlichen Gebetbüchern die Schrifttexte des Alten Testamentes ausmerzen, weil sie nach ihrem Dafürhalten unserer heutigen Zeit wenig entsprechen und nicht recht zu ihr passen.

Es ist SELBSTVERSTÄNDLICH, dass der heilige Papst Pius V. Seine Nachfolger im päpstlichen Amt nicht miteinschließen wollte und konnte in den Kreis jener, welchen er für alle Zukunft verbot, etwas an der Liturgie zu (ver-)ändern.
Marquard von Gleichenstein
Sind Sie sicher, dass Papst Pius XII. damit auch die Änderung des Messopfers meinte, die von seinem Vorgänger ausdrücklich verboten ist?