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Wollen 70% der Katholiken die Homo-"Ehe"?
In Deutschland halten 88 Prozent der Christen, 79 Prozent der Muslime und 80 Prozent der Konfessionslosen die demokratische Regierungsform für gut. Dass Homosexuelle die Möglichkeit haben sollten, zu heiraten, finden 70 Prozent der Katholiken. Unter den Muslimen ist die Zustimmung mit 48 Prozent deutlich geringer. Das schreibt der jüngste „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung.
Zum Focus-Artikel

@CrimsonKing:
Ich würde Dir empfehlen, Dich mit unabhängiger Literatur zu beschäftigen, und nicht mit Systempropaganda.
Ich rede vom Durchschnitts-IQ.
Richtig, der Bologna-Prozeß war ein Fehler.
Das ist eine Verschulung des Studiums.
Aber schon davor ist Niveau heruntergegangen. Warum?

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Wollen 70% der Katholiken die Homo-"Ehe"?
In Deutschland halten 88 Prozent der Christen, 79 Prozent der Muslime und 80 Prozent der Konfessionslosen die demokratische Regierungsform für gut. Dass Homosexuelle die Möglichkeit haben sollten, zu heiraten, finden 70 Prozent der Katholiken. Unter den Muslimen ist die Zustimmung mit 48 Prozent deutlich geringer. Das schreibt der jüngste „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung.
Zum Focus-Artikel

@CrimsonKing:
Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen, die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn er bei der einen falsch liegen sollte, heißt das nicht, daß die andere auch falsch ist.
Frauen haben geringere intellektuelle Fähigkeiten. Das ist ein Faktum.
Das Universitätsniveau ist in den letzten Jahren drastisch gesunken. Wie erklärst Du Dir das?

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Wollen 70% der Katholiken die Homo-"Ehe"?
In Deutschland halten 88 Prozent der Christen, 79 Prozent der Muslime und 80 Prozent der Konfessionslosen die demokratische Regierungsform für gut. Dass Homosexuelle die Möglichkeit haben sollten, zu heiraten, finden 70 Prozent der Katholiken. Unter den Muslimen ist die Zustimmung mit 48 Prozent deutlich geringer. Das schreibt der jüngste „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung.
Zum Focus-Artikel

@RichartLöwenherz:
Ja leider.
Das Problem kenne ich auch aus anderen Foren.
Eine beliebte Methode ist zum Beispiel die Drohung mit "Volksverhetzung". Davon lassen sich viele Betreiber einschüchtern.
Man muß in diesen Fällen versuchen, die Betreiber über die wahre Rechtslage aufzuklären. Das kann oft helfen.
Strafbarkeit kommt erst bei Gewaltaufrufen in Betracht.
Harte negative Werturteile, politische Forderungen sind immer erlaubt.
Die Wiedereinführung des § 175 beispielsweise ist eine legitime, verfassungskonforme Forderung.

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Wollen 70% der Katholiken die Homo-"Ehe"?
In Deutschland halten 88 Prozent der Christen, 79 Prozent der Muslime und 80 Prozent der Konfessionslosen die demokratische Regierungsform für gut. Dass Homosexuelle die Möglichkeit haben sollten, zu heiraten, finden 70 Prozent der Katholiken. Unter den Muslimen ist die Zustimmung mit 48 Prozent deutlich geringer. Das schreibt der jüngste „Religionsmonitor“ der Bertelsmann Stiftung.
Zum Focus-Artikel

@RichartLöwenherz:
Die versuchen es immer wieder. Und scheinen auch massiv Druck auf die Redaktion auszuüben.
Von mir wurde hier ein Beitrag gelöscht, der meines Erachtens nicht im geringsten gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Es ging, kurz zusammengefaßt, um die Propagandastrategie der Homolobby. Ein Punkt dieser Strategie ist, nicht über die Praktiken zu sprechen, sondern zu vertuschen.
Gegenstrategie ist folglich, die Praktiken sehr wohl anzusprechen, um den Menschen die Widerwärtigkeit bewußt zu machen.
Ich bitte die Redaktion, mir mitzuteilen, was an diesem Beitrag falsch war. Ich darf doch hoffentlich davon ausgehen, daß die Löschung nur ein Versehen war?

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02:09

Gloria Global am 19. April.
Patmosreise im Sommer 2013
Hans Küng hofft auf Rehabilitierung
Erzbistum Freiburg: Gleichstellungsplan für mehr Frauen
Warum Abtreiber auf chemische Tötung setzen

@Katholisator:
Eine schöne Nebelkerze, was das Steuerargument betrifft.
Die Zahl der Arbeitsplätze ist begrenzt. Bei gleichem Lohn und gleichen Steuersätzen spielt es für das Steueraufkommen keine Rolle, wer die Arbeitsplätze besetzt.
Den wahren Hintergedanken verschweigt er wohlweislich: Durch die erhöhte Nachfrage nach Arbeitsplätzen sinken die Löhne!
Dadurch sinken auch die Steuereinnahmen, wenn der Staat die Steuersätze gleich läßt. Da der Staat aber auf bestimmte Einnahmen angewiesen ist, erhöht er die Steuersätze. Der Arbeiter zahlt prozentual mehr Steuern, die Industrie profitiert durch eingesparte Löhne.
Die Frauenzeitschriften und der Feminismus werden durch die Industrie finanziert, um Lohndumping zu betreiben.

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Ex-Verfassungsrichter Di Fabio: Homo-Ehe wird sich durchsetzen
(gloria.tv/ KNA) Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio rechnet mit einer völligen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. «Wer die Gleichstellungslogik bis zum letzten Detail ausreizen will, hat Rückenwind und wird sich durchsetzen: Ehegattenzuschlag im öffentlichen Dienst auch für Lebenspartnerschaften, Ehegattensplitting, Adoptionsrecht», schrieb Di Fabio in einem Beitrag für das Magazin «Cicero» (Aprilausgabe).
Die Ehe sei ein historisch gewachsenes, religiös und kulturell geprägtes Institut, jedoch nicht exklusiv gegen dem Sinn nach gleichartige Gemeinschaften gerichtet.
Vor allem innerhalb der Union gibt es eine Kontroverse um die sogenannte Homo-Ehe. Di Fabio riet dem bürgerlichen Lager zur Gelassenheit. Eine liberal-konservative Politik sei nicht gut beraten, «wenn sie hier symbolisch Widerstand leistete, auf Verteidigungsstellungen, die nicht zu halten sind».
Der frühere Karlsruher Richter mahnte …

@Coelestin V:
Das hat er nicht gesagt.
Er hat nur seine persönliche Prognose über die politische Entwicklung abgegeben.
Eine Aussage über die Verfassungslage läßt sich dem Artikel nicht entnehmen.
Die Verfassungslage ist eindeutig.
Eine Gleichstellung ist nicht nur nicht geboten, sie ist verboten.
@demoslogos :
Artikel 2 sollte ruhig mal öfters in Erinnerung gerufen werden. Den kann man den Leuten entgegenhalten, die meinen, sich auf angebliche Grundrechte berufen zu können.
Er erlaubt sogar, homosexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Eine Sache, über die man ruhig mal wieder nachdenken sollte.

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Ex-Verfassungsrichter Di Fabio: Homo-Ehe wird sich durchsetzen
(gloria.tv/ KNA) Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio rechnet mit einer völligen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. «Wer die Gleichstellungslogik bis zum letzten Detail ausreizen will, hat Rückenwind und wird sich durchsetzen: Ehegattenzuschlag im öffentlichen Dienst auch für Lebenspartnerschaften, Ehegattensplitting, Adoptionsrecht», schrieb Di Fabio in einem Beitrag für das Magazin «Cicero» (Aprilausgabe).
Die Ehe sei ein historisch gewachsenes, religiös und kulturell geprägtes Institut, jedoch nicht exklusiv gegen dem Sinn nach gleichartige Gemeinschaften gerichtet.
Vor allem innerhalb der Union gibt es eine Kontroverse um die sogenannte Homo-Ehe. Di Fabio riet dem bürgerlichen Lager zur Gelassenheit. Eine liberal-konservative Politik sei nicht gut beraten, «wenn sie hier symbolisch Widerstand leistete, auf Verteidigungsstellungen, die nicht zu halten sind».
Der frühere Karlsruher Richter mahnte …

@Coelestin V:
di Fabio ist nicht gehirngewaschen, sondern denkt juristisch.
Juristisch ist die Sache eindeutig.
Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz.
Das wurde auch im Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz noch einmal klargestellt.
www.servat.unibe.ch/dfr/bv105313.html
cc) Es ist dem Gesetzgeber zwar generell nicht verwehrt, für verschiedengeschlechtliche Paare oder für andere Einstandsgemeinschaften neue Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Beziehung in eine Rechtsform zu bringen, wenn er dabei eine Austauschbarkeit der jeweiligen rechtlichen Gestalt mit der Ehe vermeidet. Ein verfassungsrechtliches Gebot, solche Möglichkeiten zu schaffen, besteht jedoch nicht.
(Rdnr. 111)
Eine vollständige Gleichstellung mit Ehe ist demnach unzulässig.
Eine verfassungsrechtliche Pflicht, die Möglichkeit der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu schaffen, besteht nicht.
Der Gesetzgeber kann sie also jederzeit wieder abschaffen.
Wenn nun das Verfassungsgericht meint, eingetragene Lebenspartnerschaften hätten ein Adoptionsrecht, dann kann die einzige Konsequenz nur sein, das Konstrukt der eingetragenen Lebenspartnerschaft wieder vollständig abzuschaffen.

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Stadler zum EGMR-Urteil: "Die ÖVP gefährdet unser Ehe- und Familienbild!"
(gloria.tv/ PM) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied diese Woche, dass die Adoption von Kindern auch bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulässig sein müsse. Das bewirkte schließlich auch eine Diskussion zwischen den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ. Während die SPÖ die Einführung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare forderte, will die ÖVP-Justizministerin Karl nun die Stiefkindadoption für Gleichgeschlechtliche erlauben. "Damit gefährdet die ÖVP unser bewährtes Ehe- und Familienbild!" kritisierte der Europa-Abgeordnete Ewald Stadler.
"Toleranz basiert auf Werthaltungen, daher müssen wir auch in Fragen der Familienpolitik standhaft sein. Die klassische Ehe zwischen Mann und Frau mit ihren Kindern ist es wert staatlich besonders geschützt und privilegiert zu werden." erklärte der BZÖ-Politiker. Die Ehe als Institution sei älter als jeder Staat und stehe daher auch nicht im Belieben der staatlichen …

Das Bundesverfassungsgericht hat am selben Tag ein ebenso skandalöses Urteil verkündet.
Es ist hier zu finden.
Schauen wir es uns einmal an:
Rdnr. 110
IV.
Diese Entscheidung ist einstimmig ergangen.
Kirchhof Gaier Eichberger
Schluckebier Masing Paulus
Baer Britz
Baer ist eine bekennende Lesbe und Genderistin, die von den Grünen eingeschleust wurde.
Rdnr. 29
2. Als sachkundige Auskunftspersonen haben - teilweise sowohl schriftlich als auch in der mündlichen Verhandlung - der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V., die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule und Lesbische Paare e.V., der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e.V., das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V., der Deutsche Familiengerichtstag e.V. - Kinderrechtekommission -, der Deutsche Familienverband, die Wissenschaftliche Vereinigung für Familienrecht e.V. Bonn und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V. Stellung genommen. Erörtert wurden die tatsächliche und einfachgesetzliche Situation der Betroffenen sowie die Verfassungsmäßigkeit von § 9 Abs. 7 LPartG.
Interessenverbände als "Sachverständige"!
Schwulen- und Lesbenverband - muß man wohl nicht kommentieren.
Ebenso haben die Berufsverbände der Psychologen ein Interesse am Ausgang des Verfahrens: Kinder, die in solchen Verhältnissen aufwachsen, sind zukünftige Patienten, an denen sich Geld verdienen läßt!
Rdnr. 51
aa) Das Grundgesetz spricht in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht von Mutter und Vater, sondern von geschlechtlich nicht spezifizierten Eltern. Damit richtet das Grundgesetz den Blick zwar auf mehrere Elternteile. Eine begriffliche Festlegung auf verschiedengeschlechtliche Elterngemeinschaften folgt daraus jedoch nicht. Träger des Elternrechts des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sind nicht die Eltern als (verschiedengeschlechtliche) Gemeinschaft, sondern - unabhängig vom Geschlecht - jeder Elternteil für sich (vgl. BVerfGE 47, 46 <76>; 99, 145 <164>).
Damit hat sich das Verfassungsgericht die Sprachverbiegung der Linken zueigen gemacht.
Natürlich sind mit Eltern Vater und Mutter gemeint!
Im Falle einer Adoption spricht man von "Erziehungsberechtigten".
Rdnr. 54
c) Auch abweichende historische Vorstellungen davon, was unter „Eltern“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG zu verstehen ist, stehen seiner Anwendung auf eingetragene Lebenspartner heute nicht entgegen.
Eben nicht. Maßgebend ist nur die Bedeutung zur Zeit des Inkrafttretens. Anderenfalls könnte man den Inhalt von Gesetzen einfach durch Sprachverbiegung verändern.
Rdnr. 55
[...]Gegenüber der Situation bei Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich nicht nur das Gesetzesrecht, sondern auch die Einstellung der Gesellschaft zur Gleichgeschlechtlichkeit und der Lebenssituation gleichgeschlechtlicher Paare erheblich gewandelt.
Wie kommt das Verfassungsgericht zu dieser Annahme?
Hat es seriöse Erhebungen darüber angestellt? Oder ist es ebenfalls der Medienpropaganda erlegen?
Rdnr. 60
Die sozial-familiäre Gemeinschaft aus eingetragenen Lebenspartnern und dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners bildet eine durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie; auf den Schutz des Familiengrundrechts können sich alle Beteiligten jeweils eigenständig berufen
Der gleiche Fehler wie oben. Maßgebend ist nur, was 1949 unter Familie verstanden wurde.
Rdnr. 71
Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt jedoch die betroffenen Kinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG).
Rdnr. 79
aa) Der Ausschluss der Sukzessivadoption ist nicht damit zu rechtfertigen, dass dem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schade.
Das Verfassungsgericht begründet seine Entscheidung schließlich mit einer angeblichen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Es behauptet, das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen "Eltern" würde dem Kind nicht schaden. Es beruft sich dabei im folgenden auf die Stellungnahmen der "Sachverständigen" (s.o.). Es geht von einem falschen Sachverhalt aus!
Das Urteil ist zweifellos ideologisch motiviert. Es legt genau die Ideologien zugrunde, vor denen Artikel 6 eigentlich schützen sollte.
Ein kleiner Lichtblick liefert lediglich die Randnummer 106:
Die Verfassungswidrigkeit einer gesetzlichen Vorschrift führt in der Regel zu ihrer Nichtigkeit (§ 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG). Da dem Gesetzgeber hier aber mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen, kommt nur eine Unvereinbarkeitserklärung in Betracht (vgl. BVerfGE 130, 240 <260 f.>; stRspr). Neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, sofern diese für eingetragene Lebenspartner und Ehepartner gleich ausgestaltet würden.
Das Verfassungsgericht hat also nicht, wie einige Homolobbyisten behaupten, die Homo-Adoption zwingend vorgeschrieben, sondern dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten überlassen. Er kann zum Beispiel auch die Adoptionsmöglichkeit allgemein einschränken.
Und er hat immer noch die folgende Möglichkeit: Die "eingetragene Lebenspartnerschaft" ersatzlos streichen!
Daß nur die letztgenannte, die Abschaffung des Irrsinns der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die einzig akzeptable Lösung ist, sollte nun mehr als deutlich geworden sein.