Raffi2211

Religionsfreiheit vor und nach dem 2. Vatikanum.
Religionsfreiheit vor und nach dem
2. Vatikanum
Eine Gegenüberstellung als Zusammenfassung
Von A. DE LASSUS
Heute wird der Ausdruck „Religionsfreiheit“ im Sinne von bürgerlicher und gesellschaftlicher Freiheit im religiösen Bereich verstanden, das heißt:
die bürgerliche Freiheit, als Einzelner oder als Gemeinschaft öffentlich religiöse Akte zu vollziehen (Kult, Propaganda, Glaubensbekenntnis, Mission...); diese Freiheit wird im Hinblick auf die Kirche ausgeübt und kann somit als das Recht definiert werden, vom Staat nicht am Vollzug
individueller oder gemeinschaftlicher religiöser Akte in der Öffentlichkeit
gehindert zu werden.
Die Religionsfreiheit wird traditionellerweise auch „Gewissens- und Kultusfreiheit“ genannt, der Ausdruck „Gewissensfreiheit“ bezieht sich auf individuelle öffentliche Akte, der Ausdruck „Kultusfreiheit“ auf
gemeinschaftliche öffentliche Akte.
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Die traditionelle Lehre über die Religionsfreiheit
Nach der …Mehr

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Eugenia-Sarto

Die katholische Kirche duldet andere Religionen, akzeptiert sie aber nicht.