Wie die deutschen Bischöfe sich selbst beerdigt haben
Ein makabres Schauspiel. Diese Frankfurter Selbstbeerdigung.
1. Nicht erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind die Bischöfe als Nachfolger der Apostel in die Leitung der Gesamtkirche berufen (selbstverständlich mit und unter dem Papst) und tragen eine universalkirchliche Verantwortung. Die deutschen Bischöfe haben in ihrer ganz großen Mehrheit beschlossen, nur noch für diözesane Angelegenheiten zuständig zu sein. Und die sind eingegrenzt auf Verwaltung oder Denkmalpflege, denn grundsätzlich Pastorales haben die Bischöfe an den "Synodalen Rat" abgegeben. Damit verliert jeder Bischof als Hirte seine Bedeutung.
2. Für alle überdiözesanen Angelegenheiten, sei es Deutschland, sei es die Weltkirche betreffend, ist der „Synodale Rat“ zuständig. Damit verliert auch die „Deutsche Bischofskonferenz“ ihre Bedeutung.
3. Die Bischöfe bilden eine Minderheit im „Synodalen Rat“, weil der „entsprechend der Synodalversammlung“ zusammengesetzt ist. Wenn, wie zu vermuten, der „Synodale Rat“ gegenüber der Synodalversammlung wesentlich verkleinert wird, kommen die Weihbischöfe in ihm nicht mehr vor. Und sehr wahrscheinlich, je nach Größe des "Synodalen Rates", wird nur eine Auswahl von Diözesanbischöfen mitwirken können. Dass die DBK den "Synodalen Rat" zur Hälfte "tragen" soll bedeutet finanziell, bedeutet jedenfalls nicht eine paritätische Mitwirkung.
4. Schon von der Planung des Rates im sogenannten Ausschuss sind die Weihbischöfe ausgeschlossen, während die Diözesanbischöfe mitplanen dürfen, aber weniger als die Hälfte des Ausschusses ausmachen. Ausschuss und späterer „Synodaler Rat“ werden „gemeinsam“ vom „DBK“-Vorsitzenden Bischof Bätzing und der ZdK-Vorsitzenden Frau Stetter-Karp geleitet.
5. Der „Synodale Ausschuss“, an dem die Weihbischöfe nicht beteiligt sind, plant nicht nur den endgültigen „Synodalen Rat“, sondern hat bereits die Vollmacht zu überdiözesanen, weltkirchlichen Grundsatzentscheidungen, Und das ohne die Beteiligung der Weihbischöfe und bei einer klaren Minderheit der Diözesanbischöfe.
Damit ist die Deutsche Bischofskonferenz faktisch abgeschafft und jeder Bischof als Apostel mit gesamtkirchlicher Verantwortung geistlich kastriert.
Bischöfe wie Meier (Augsburg), sogar Oster (Passau) und Kardinal Woelki (Köln) schauten gelassen ihrer eigenen „Beerdigung“ zu.
Wohingegen die Bischöfe Hanke (Eichstätt) und Voderholzer (Regensburg) sowie die Weihbischöfe Schwaderlapp (Köln), Zekorn (Münster) und Stolberg (München-Freising) für das Überleben des traditionellen Bischofsamtes kämpften! Die Totengräber nicht nur der DBK, sondern auch ihres Apostelamtes bilden der traurige Trupp aus den Bischöfen von Limburg, München-Freising, Trier, Münster, Aachen, Mainz, Berlin und den allermeisten.
Hier Auszüge aus dem Beschluss (Hervorhebungen von mir):
Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in
Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu
pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf
diözesaner Ebene entschieden werden.
Der Synodale Rat wird entsprechend der Synodalversammlung zusammengesetzt.
Der Synodale Rat tagt öffentlich. Den Vorsitz des Synodalen Rats führen gemeinsam der Vor-
sitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der / die Vorsitzende des ZdK.
Bis zur Einsetzung des Synodalen Rates berät der Synodale Ausschuss über wesentliche Ent-
wicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesa-
ner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der
Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.
Der Synodale Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und 10 von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern. Dieser Ausschuss wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam getragen. Er wird von dem Vorsitzenden der DBK und dem / der Vorsitzenden des ZdK geleitet.
Wer's nicht glauben mag, lese den ganzen Beschluss nach: synodalerweg.de/…ngstext.SynodalitaetNachhaltigStaerken-Lesung2.pdf
1. Nicht erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind die Bischöfe als Nachfolger der Apostel in die Leitung der Gesamtkirche berufen (selbstverständlich mit und unter dem Papst) und tragen eine universalkirchliche Verantwortung. Die deutschen Bischöfe haben in ihrer ganz großen Mehrheit beschlossen, nur noch für diözesane Angelegenheiten zuständig zu sein. Und die sind eingegrenzt auf Verwaltung oder Denkmalpflege, denn grundsätzlich Pastorales haben die Bischöfe an den "Synodalen Rat" abgegeben. Damit verliert jeder Bischof als Hirte seine Bedeutung.
2. Für alle überdiözesanen Angelegenheiten, sei es Deutschland, sei es die Weltkirche betreffend, ist der „Synodale Rat“ zuständig. Damit verliert auch die „Deutsche Bischofskonferenz“ ihre Bedeutung.
3. Die Bischöfe bilden eine Minderheit im „Synodalen Rat“, weil der „entsprechend der Synodalversammlung“ zusammengesetzt ist. Wenn, wie zu vermuten, der „Synodale Rat“ gegenüber der Synodalversammlung wesentlich verkleinert wird, kommen die Weihbischöfe in ihm nicht mehr vor. Und sehr wahrscheinlich, je nach Größe des "Synodalen Rates", wird nur eine Auswahl von Diözesanbischöfen mitwirken können. Dass die DBK den "Synodalen Rat" zur Hälfte "tragen" soll bedeutet finanziell, bedeutet jedenfalls nicht eine paritätische Mitwirkung.
4. Schon von der Planung des Rates im sogenannten Ausschuss sind die Weihbischöfe ausgeschlossen, während die Diözesanbischöfe mitplanen dürfen, aber weniger als die Hälfte des Ausschusses ausmachen. Ausschuss und späterer „Synodaler Rat“ werden „gemeinsam“ vom „DBK“-Vorsitzenden Bischof Bätzing und der ZdK-Vorsitzenden Frau Stetter-Karp geleitet.
5. Der „Synodale Ausschuss“, an dem die Weihbischöfe nicht beteiligt sind, plant nicht nur den endgültigen „Synodalen Rat“, sondern hat bereits die Vollmacht zu überdiözesanen, weltkirchlichen Grundsatzentscheidungen, Und das ohne die Beteiligung der Weihbischöfe und bei einer klaren Minderheit der Diözesanbischöfe.
Damit ist die Deutsche Bischofskonferenz faktisch abgeschafft und jeder Bischof als Apostel mit gesamtkirchlicher Verantwortung geistlich kastriert.
Bischöfe wie Meier (Augsburg), sogar Oster (Passau) und Kardinal Woelki (Köln) schauten gelassen ihrer eigenen „Beerdigung“ zu.
Wohingegen die Bischöfe Hanke (Eichstätt) und Voderholzer (Regensburg) sowie die Weihbischöfe Schwaderlapp (Köln), Zekorn (Münster) und Stolberg (München-Freising) für das Überleben des traditionellen Bischofsamtes kämpften! Die Totengräber nicht nur der DBK, sondern auch ihres Apostelamtes bilden der traurige Trupp aus den Bischöfen von Limburg, München-Freising, Trier, Münster, Aachen, Mainz, Berlin und den allermeisten.
Hier Auszüge aus dem Beschluss (Hervorhebungen von mir):
Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in
Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu
pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf
diözesaner Ebene entschieden werden.
Der Synodale Rat wird entsprechend der Synodalversammlung zusammengesetzt.
Der Synodale Rat tagt öffentlich. Den Vorsitz des Synodalen Rats führen gemeinsam der Vor-
sitzende der Deutschen Bischofskonferenz und der / die Vorsitzende des ZdK.
Bis zur Einsetzung des Synodalen Rates berät der Synodale Ausschuss über wesentliche Ent-
wicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft Grundsatzentscheidungen von überdiözesa-
ner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen und Haushaltsangelegenheiten der
Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.
Der Synodale Ausschuss besteht aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom ZdK gewählten Mitgliedern und 10 von diesen gemeinsam gewählten Mitgliedern. Dieser Ausschuss wird von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gemeinsam getragen. Er wird von dem Vorsitzenden der DBK und dem / der Vorsitzenden des ZdK geleitet.
Wer's nicht glauben mag, lese den ganzen Beschluss nach: synodalerweg.de/…ngstext.SynodalitaetNachhaltigStaerken-Lesung2.pdf