Ehepaar Heizer "schockiert" über Exkommunikation

Das Ehepaar Martha und Gert Heizer ist wegen simulierter Messfeiern im eigenen Haus exkommuniziert. Frau Heizer ist die Vorsitzende von „Wir sind Kirche“. In einer schriftlichen Stellungnahme spielte …Mehr
Das Ehepaar Martha und Gert Heizer ist wegen simulierter Messfeiern im eigenen Haus exkommuniziert. Frau Heizer ist die Vorsitzende von „Wir sind Kirche“.
In einer schriftlichen Stellungnahme spielte Heizer „enttäuscht“ und „schockiert“. Der Vatikan würde mit zweierlei Maß: „Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wieder finden. Besonders erbittert es uns, dass wir von keinem einzigen Missbrauchstäter wissen, der exkommuniziert worden wäre.“
Das Dekret habe man zurückgewiesen – was kirchenrechtlich keine Bedeutung hat. Das Ehepaar akzeptiere weder das Verfahren noch den Schuldspruch. Gleichzeitig erklärte Heizer laut der „Tiroler Tageszeitung“, dass sie das Urteil erwartet habe: „Wir haben ein Gesetz und nach dem Gesetz“ seien sie schuldig.
Iacobus
intellego1
@ atm
Danke für den link. Er wurde von Gloria jetzt nochmal reingestellt. Ja ein sehr wichtiges Video . So ein unbeispielhaftes Verhalten von Fr. Heizer ist genaugenommen Ketzerei.
Iacobus
Ob die Diözese auf deren Kirchensteuer verzichten wird?
Dr. Decency
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Sie, Frau Heizer, sind eine Missbrauchstäterin!
Sie!

An der Heiligen Eucharistie haben Sie und Ihre unselige WsK-Bande
sich schändlich vergangen und andere Menschen vom rechten Wege abgebracht!
Zeigen Sie jetzt nicht mit dem Finger auf Andere.Mehr
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Sie, Frau Heizer, sind eine Missbrauchstäterin!
Sie!

An der Heiligen Eucharistie haben Sie und Ihre unselige WsK-Bande
sich schändlich vergangen und andere Menschen vom rechten Wege abgebracht!

Zeigen Sie jetzt nicht mit dem Finger auf Andere.
Eremitin
offenbar wird jetzt öfter klar gehandelt...gut so! 👏
Dr. Decency
Liebe exkommunizierte Frau Heizer,
das Missbrauchsthema, das die kirchenfeindlichen Massenmedien,
in denen Sie sich gerne mit WsK suhlen, so ausgeschlachtet haben,
ist kein Problem der Kirche.
Es handelt sich hierbei um ein zeitgeistiges Problem mit pädophilen Homosexuellen, die sich perfide in die Priesterseminare eingeschlichen haben, um der Heiligen Kirche bewußt zu schaden!
Die Kirche verurteilt …Mehr
Liebe exkommunizierte Frau Heizer,

das Missbrauchsthema, das die kirchenfeindlichen Massenmedien,
in denen Sie sich gerne mit WsK suhlen, so ausgeschlachtet haben,
ist kein Problem der Kirche.

Es handelt sich hierbei um ein zeitgeistiges Problem mit pädophilen Homosexuellen, die sich perfide in die Priesterseminare eingeschlichen haben, um der Heiligen Kirche bewußt zu schaden!

Die Kirche verurteilt die Homoperversion; was biblisch belgt, auch Sinn macht. Aber an dieser Anspielung, liebe exkommunizierte Frau Heizer,
wird offenbar, welche listige Absichten die ketzerische Sekte "WsK"
wirklich verfolgt.
Schämen Sie sich!
a.t.m
Also wenn ich an Stelle von WiSiKi wäre, so würde ich sofort zu einen "Zwangskirchensteuerboykott" aller WiSiKi ler und deren Sympathisanten aufrufen, und diesen solange durchziehen bis Franziskus diese "Exkommunikation" aufgebt. Denn die Ö - Bischöfe reagieren sofort, wenn es um den Götzen Mammon geht, siehe die Verhinderung eines Linzer Weihbischofs mit Namen Gerhard Maria Wagner.
Intellego1: …Mehr
Also wenn ich an Stelle von WiSiKi wäre, so würde ich sofort zu einen "Zwangskirchensteuerboykott" aller WiSiKi ler und deren Sympathisanten aufrufen, und diesen solange durchziehen bis Franziskus diese "Exkommunikation" aufgebt. Denn die Ö - Bischöfe reagieren sofort, wenn es um den Götzen Mammon geht, siehe die Verhinderung eines Linzer Weihbischofs mit Namen Gerhard Maria Wagner.

Intellego1: hier zu sehen Laien simulieren "Eucharistie" vor ORF-Kamera

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Galahad
In meinen Augen sind sie Mißbrauchstäter. Zwar nicht sexuell aber Mißbrauch ist es auch, wenn man Gottes Liturgie für seinen eigenen Kirchenkommunismus (ums mal so zu nennen) oder ähnliche antichristliche Ideologien mißbraucht. Wenn die "Heizer" (Nomen est Omen?) sich vom Untern lenken lassen, dann müßen sie sich halt nicht wundern wenn sie dem den sie sich zum Herrn gewählt haben auch beigerechnet …Mehr
In meinen Augen sind sie Mißbrauchstäter. Zwar nicht sexuell aber Mißbrauch ist es auch, wenn man Gottes Liturgie für seinen eigenen Kirchenkommunismus (ums mal so zu nennen) oder ähnliche antichristliche Ideologien mißbraucht. Wenn die "Heizer" (Nomen est Omen?) sich vom Untern lenken lassen, dann müßen sie sich halt nicht wundern wenn sie dem den sie sich zum Herrn gewählt haben auch beigerechnet werden. Besser sie bekehren sich. Sonst ist es irgendwann für ewig so!
intellego1
Ich erinnere mich, man hat das sogar im Fernsehen gesehen. Bischof Scheuer hat die unerlaubte Messfeier an die Kongregation für die Glaubenslehre weitergeleitet. Jetzt also der Schuldspruch. Eine Eucharistie darf nur ein Priester feiern.
Albertus Magnus
Frau Heizer hat sich jahrelang als Theologin bezeichnet, ohne eine entsprechende akademische Ausbildung zu haben. Vielleicht liegt es ja daran, dass sie sich hint und vorn nicht auskennt. Daher für Frau Heizer folgende Zusammenfassung aus der auch hervorgeht, wie sie die Exkommunikation wieder bereinigen kann.
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der
Exkommunikation als …Mehr
Frau Heizer hat sich jahrelang als Theologin bezeichnet, ohne eine entsprechende akademische Ausbildung zu haben. Vielleicht liegt es ja daran, dass sie sich hint und vorn nicht auskennt. Daher für Frau Heizer folgende Zusammenfassung aus der auch hervorgeht, wie sie die Exkommunikation wieder bereinigen kann.

Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der
Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae), die mit dem Vergehen von selbst eintritt. Durch einen Akt des Unglaubens hat der Gläubige sich soweit von der Kirche entfernt, dass er nicht mehr als der Kirchengemeinschaft zugehörig betrachtet werden kann. Exkommunikation als Tatstrafe erfolgt beispielsweise aufgrund von:
Entweihung der Eucharistie (CIC Can. 1367),
Gewalt gegenüber dem Papst (Can. 1370 § 1),
für den Priester – Erteilung der (wirkungslosen, Can. 977) Absolution gegenüber jemandem, der zusammen mit diesem Priester eine Sünde gegen das sechste Gebot („du sollst nicht ehebrechen“) begangen hat (absolutio complicis; Can. 1378 § 1),
einer Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat – für beide Parteien (Can. 1382),
Verletzung des Geheimnisses bei dem Konklave durch das Hilfspersonal (Universi Dominici Gregis Art. 78),
für die wählenden Kardinäle (Simonie bei der Papstwahl (Universi Dominici Gregis Art. 58) sowie andere Unregelmäßigkeiten bei Konklave): Sich-beeinflussen-Lassen durch die Dritten (ibidem Art. 80), Absprachen zwischen den Elektoren (ibidem Art. 81),
Verletzung des Beichtgeheimnisses (Can. 1388 § 1),
Abtreibung (für alle aktiv Beteiligten). (Can. 1398),
Apostasie (Can. 1364 § 1),
Häresie (Can. 1364 § 1),
Schisma (Can. 1364 § 1).
Die Exkommunikation als Tatstrafe tritt nur in jenen Fällen ein, in denen sich der Betreffende bewusst war, dass der von ihm begangene Akt kirchlicherseits eine Straftat ist. Da die Tatstrafe bereits bei Begehung der Handlung eintritt, ist es nicht erforderlich, dass sie durch einen Bischof oder den Papst bestätigt oder verkündet wird; dies kann allerdings unter Umständen geschehen, um den Vorgang unter den Gläubigen kundzutun.
Die Exkommunikation als Spruchstrafe (excommunicatio ferendae sententiae), erfolgt durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes. Diese erfolgt in dem Falle, dass der zu Exkommunizierende öffentliches Ärgernis erregt.
Über die zwei Arten der Exkommunikation: Exkommunikation als Spruchstrafe (excommunicatio ferendae sententiae) und Exkommunikation als Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) siehe Can. 1314 CIC 1983.
In besonderen Fällen, insbesondere bei Todesgefahr entweder des Exkommunizierten oder eines Gläubigen, gibt es Ausnahmen von der Exkommunikation.[3] Sie kann auch lediglich ausgesetzt sein.[4] In diesem Zusammenhang spielt die öffentliche Feststellung der eingetretenen Exkommunikation eine Rolle.
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wiedergutgemacht hat, vgl. Rekonziliation. Danach ist der lokale Ordinarius (z.B. Bischof) verpflichtet, die Exkommunikation wieder aufzuheben. Der Bischof kann diese Berechtigung aber auch an einzelne Priester delegieren. In bestimmten Fällen kann die Exkommunikation nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden (die ersten sechs unter den excommunicatio latae sententiae). Im Falle der Todesgefahr ist jedoch jeder Priester berechtigt, die Exkommunikation aufzuheben.