Jesus_lebt
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Die Bibel. Die Bibel sollten alle Menschen mal lesen den nur in der Bibel steht Gottes Wort Johannes 3,16Mehr
Die Bibel.
Die Bibel sollten alle Menschen mal lesen
den nur in der Bibel steht Gottes Wort
Johannes 3,16
Dominikus
@Rübezahl
Ich habe nicht gesagt, daß ich vom Ablaß keinen Gebrauch mache. Ihren ersten Satz beherzige ich schon seit langem.
Rübezahl
Es schließt sich überhaupt nicht aus, lieber Dominikus, einen Ablass zu gewinnen und gleichzeitig Mission zu betreiben.
Außerdem ist das Geschenk der Möglichkeit eines Ablasses ein Gnadenakt des Herrn durch Seine Kirche; diesen sollten wir immer dankbar und gerne annehmen.
Das Konzil von Trient bezeichnet die Ablässe als "überaus segensvoll für das christliche Volk".
Warum also nicht gerne und …Mehr
Es schließt sich überhaupt nicht aus, lieber Dominikus, einen Ablass zu gewinnen und gleichzeitig Mission zu betreiben.

Außerdem ist das Geschenk der Möglichkeit eines Ablasses ein Gnadenakt des Herrn durch Seine Kirche; diesen sollten wir immer dankbar und gerne annehmen.

Das Konzil von Trient bezeichnet die Ablässe als "überaus segensvoll für das christliche Volk".

Warum also nicht gerne und häufig davon Gebrauch machen - insbesondere von der stellvertretenden Aufopferung eines Ablasses für die Verstorbenen.
Diese werden es uns dereinst sehr danken.
Dominikus
In meinem Lebenumfeld gibt es wichtigere Dinge, als der Ablaß.
Da heißt es volle Missionsarbeti leisten. Gibt es Gott? Warum an Gott glauben?
Die Fragen nach dem Ablaß kommen dann ganz weit hinten.
Aber schön, daß es noch Gläubige git, die ihre Glauben Ernst nehmen und die sich mit dem Ablaß auseinandersetzen.
Rübezahl
Im übrigen:
MM schreibt:
>>
Wenn man allerdings bedenkt, wie großzügig die Kirche bei den Ablässen ist, dann braucht man sich mit den Bußwerken eigentlich schon fast keine Mühe mehr machen...
zB: Vollkommener Ablass auf n Rosnkranz, was nur zwanzig Minuten dauert zu beten.
Oder Kommunion und Gebet für den Hlg. Vater: kann man täglich Ablass gewinnen. Man sieht: Die Kirche hat da schon richtig …Mehr
Im übrigen:

MM schreibt:

>>
Wenn man allerdings bedenkt, wie großzügig die Kirche bei den Ablässen ist, dann braucht man sich mit den Bußwerken eigentlich schon fast keine Mühe mehr machen...
zB: Vollkommener Ablass auf n Rosnkranz, was nur zwanzig Minuten dauert zu beten.
Oder Kommunion und Gebet für den Hlg. Vater: kann man täglich Ablass gewinnen. Man sieht: Die Kirche hat da schon richtig festgestellt, was die göttliche Gnade wert ist...
<<

Beim Thema Ablass sollte man - insbesondere nicht für Außenstehende - nicht den Eindruck erwecken, dass sich in puncto Ablass alles nur um das sog. "Ablasswerk" drehen würde.

Das Ablasswerk ist nur Punkt "B 5" einer längeren Liste von Bedingungen und Voraussetzungen zur Erlangung eines Ablasses.

------------

Im Folgenden sollen die relevanten Punkte einmal komplett aufgeführt werden:

------------

Nach katholischer Lehre gibt es aktuell folgende Bedingungen
zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses:

A) Allgemeine Voraussetzungen:

1.) Empfänger muss getaufter Christ sein.

2.) Er darf nicht exkommuniziert sein.

3.) Er muss sich wenigstens beim Abschluss der unten genannten Bedingungen im Stand der Gnade befinden.

4.) Er muss die Absicht haben, den Ablass zu gewinnen.

B) Konkrete Bedingungen:

1.) Sakramentale Beichte (ca. 20 Tage vor oder nach dem Ablasswerk genügt)

2.) Die entschlossene, innere, aufrichtige Abkehr von JEDER Sünde; also der feste Vorsatz, in ALLEN Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben.

3.) Kommunionempfang am Tag des Ablasswerkes.

4.) Gebet nach Meinung des Hl. Vaters (z.B. Vater Unser und Ave Maria).

5.) Erfüllung des vorgeschriebenen Ablasswerkes.

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Insbesondere Punkt "B 2" entscheidet darüber, ob der Gläubige tatsächlich einen vollkommen Ablass erlangt - oder nicht doch nur einen Teilablass, da die nötige innere Disposition (nicht ganz) gegeben war.
Rübezahl
Bevor Sie mich der Häresie bezichtigen, sollten Sie lieber Ihre laienhaften theologischen Grundkenntnisse aufbessern.
Um Ihnen entgegen zu kommen - insofern, dass ich Sie an Patres Ihres Vertrauens vermittle - hatte ich die FSSPX ins Spiel gebracht.
Insofern finde ich das gar nicht "unfair", eher hilfeweisend.
---
Und nochmals genau zum nachlesen:
Zitat:
>>Das Sakrament der Buße verleiht die …Mehr
Bevor Sie mich der Häresie bezichtigen, sollten Sie lieber Ihre laienhaften theologischen Grundkenntnisse aufbessern.

Um Ihnen entgegen zu kommen - insofern, dass ich Sie an Patres Ihres Vertrauens vermittle - hatte ich die FSSPX ins Spiel gebracht.
Insofern finde ich das gar nicht "unfair", eher hilfeweisend.

---

Und nochmals genau zum nachlesen:

Zitat:

>>Das Sakrament der Buße verleiht die heiligmachende Gnade, mit der die Todsünden und auch die lässlichen Sünden nachgelassen werden, die gebeichtet wurden und über die man Reue empfundne hat.
Es verwandelt die ewige Strafe (im Falle einer Todsünde) in eine Z E I T L I C H E, VON DER JE NACH DER SEELENHALTUNG MEHR ODER WENIGER NACHGELASSEN WIRD.
Es stellt auch die Verdienste der guten Werke, die vor der begangenen Todsünde vollbracht wurden, wieder her.
Es gewährt der Seele wirksame Hilfen, um nicht mehr in die Sünde zurückzufallen und gibt dem Gewissen den Frieden wieder.
<<

Ferner:

Glaubenswahrheit DE FIDE:

Zitat aus Ott (Grundriss der Dogmatik [ebenfalls auch von der FSSPX empfohlen]):

"§ 14 Begriff und Beschaffenheit der sakramentalen Genugtuung"

Glaubenssatz de fide:

"Mit der Sündenschuld und der ewigen Strafe werden von Gott nicht immer alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen."

"Nicht immer" bedeutet jedoch, dass innerhalb der sakamentalen Beichte sehr wohl AUCH die Nachlassung zeitlicher Sündenstrafen MÖGLICH ist.

Und zwar bei richtiger Disposition der Seele, will heißen: bei de facto vollkommener Liebesreue.

Wobei wir wieder am Anfang wären.
ratisboner
Übrigens find ich es ziemlich arrogant von Ihnen, gleich wieder mit der Piusbruderschaft zu provozieren. Das ist ziemlich unfair.
ratisboner
@Rübezahl
Leider verbreiten Sie hier eine Häresie: Sie zitieren richtig, dass durch die Beichte ewige Sündenstrafen (HÖlle) in zeitliche Sündenstrafen (Fegfeuer) umgewandelt werden!!! Aber, die Sündenstrafen werden nicht nachgelassen! Das ist ein wesentlicher Unterschied. D. h. im Falle des Todes kommt dieser Mensch, dessen ewige Sündenstrafe in eine zeitliche umgewandelt wurde, nach dem Tod ins …Mehr
@Rübezahl

Leider verbreiten Sie hier eine Häresie: Sie zitieren richtig, dass durch die Beichte ewige Sündenstrafen (HÖlle) in zeitliche Sündenstrafen (Fegfeuer) umgewandelt werden!!! Aber, die Sündenstrafen werden nicht nachgelassen! Das ist ein wesentlicher Unterschied. D. h. im Falle des Todes kommt dieser Mensch, dessen ewige Sündenstrafe in eine zeitliche umgewandelt wurde, nach dem Tod ins Fegfeuer, wo er diese abbüßen muss. Gewinnt er vor seinem Hinscheiden noch einen Ablass wird ihm ein Teil seiner abzubüßenden Sündenstrafen nachgelassen. Gewinnt er vor seinem Tod noch einen Vollkommenen Ablass und schafft es bis zum Todeseintritt keine Sünde (auch keine lässliche) mehr zu begehen, geht er sofort in den Himmel ein.

Das lernt man übrigens normalerweise im Erstkommunion- und Erstbeichtunterricht.
Dominikus
@ratisboner
"Sie stehen auf der Leitung: In der Beichte werden SÜNDEN vergeben, keine SÜNDENSTRAFEN. Sündenstrafen können nur abgebüßt werden."
Wie meinen Sie abüßen? Nur im Fegefeuer oder schon hier auf Erden druch Buße und Abläße?
Ich würde an Ihrer Stelle den Hinweis von Rübezahl Ernst nehmen. Nicht das der Pater in Zaitzkofen einen Tobsuchtsanfall bekommt.Mehr
@ratisboner
"Sie stehen auf der Leitung: In der Beichte werden SÜNDEN vergeben, keine SÜNDENSTRAFEN. Sündenstrafen können nur abgebüßt werden."
Wie meinen Sie abüßen? Nur im Fegefeuer oder schon hier auf Erden druch Buße und Abläße?

Ich würde an Ihrer Stelle den Hinweis von Rübezahl Ernst nehmen. Nicht das der Pater in Zaitzkofen einen Tobsuchtsanfall bekommt.
Rübezahl
z.B.
der Dogmatiker P. Matthias Gaudron FSSPX
😉Mehr
z.B.

der Dogmatiker P. Matthias Gaudron FSSPX

😉
Rübezahl
Ich denke, ich habe deutlich genug formuliert;
wenn Sie, ratisboner, das in hartnäckigem Ignorantentum jedoch nicht zur Kenntnis nehmen können oder wollen, empfehle ich eine Konsultation eines Paters Ihres Vertrauens in Zaitzkofen, welchem Sie mein unten stehendes Posting ausdrucken und vorlegen können.
Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass dieser den Inhalt so bestätigen wird.
🧐Mehr
Ich denke, ich habe deutlich genug formuliert;

wenn Sie, ratisboner, das in hartnäckigem Ignorantentum jedoch nicht zur Kenntnis nehmen können oder wollen, empfehle ich eine Konsultation eines Paters Ihres Vertrauens in Zaitzkofen, welchem Sie mein unten stehendes Posting ausdrucken und vorlegen können.

Ich gebe Ihnen Brief und Siegel darauf, dass dieser den Inhalt so bestätigen wird.

🧐
ratisboner
@Rübezahl:
Sie stehen auf der Leitung: In der Beichte werden SÜNDEN vergeben, keine SÜNDENSTRAFEN. Sündenstrafen können nur abgebüßt werden.Mehr
@Rübezahl:

Sie stehen auf der Leitung: In der Beichte werden SÜNDEN vergeben, keine SÜNDENSTRAFEN. Sündenstrafen können nur abgebüßt werden.
ratisboner
@Rübezahl
Die Sündenstrafen sind die Strafen, die unsere Sünden nach sich ziehen. Im Fegfeuer werden die zeitlichen Sündenstrafen abgebüßt: Die bereits vergebenen Todsünden und die lässlichen Sünden. In der Hölle leiden die Seelen für die ewigen Sündenstrafen: Die nicht vergebenen Todsünden.Mehr
@Rübezahl

Die Sündenstrafen sind die Strafen, die unsere Sünden nach sich ziehen. Im Fegfeuer werden die zeitlichen Sündenstrafen abgebüßt: Die bereits vergebenen Todsünden und die lässlichen Sünden. In der Hölle leiden die Seelen für die ewigen Sündenstrafen: Die nicht vergebenen Todsünden.
Rübezahl
Also:
Zwei Sätze stehen zur Debatte:
A. der Satz von Ratisboner:
>>Zeitliche Sünden s t r a f e n werden doch nur durch den Ablass getilgt!<<
Zeitliche Sündenstrafen werden durch allerlei Möglichkeiten getilgt; der Ablass ist hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten.
Möglichkeiten zur Abbüßung von zeitlichen Sündenstrafen:
1.) Zu allererst: die Buße für die zeitlichen Sündenstrafen auf …Mehr
Also:

Zwei Sätze stehen zur Debatte:

A. der Satz von Ratisboner:

>>Zeitliche Sünden s t r a f e n werden doch nur durch den Ablass getilgt!<<

Zeitliche Sündenstrafen werden durch allerlei Möglichkeiten getilgt; der Ablass ist hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten.

Möglichkeiten zur Abbüßung von zeitlichen Sündenstrafen:

1.) Zu allererst: die Buße für die zeitlichen Sündenstrafen auf sakramentaler Ebene: Durch die dem Pönitenten auferlegte Buße durch den Beichtvater werden Sündenstrafen "abgebaut".

2.) Durch Gute Werke, Fasten, Almosen, bewusste Aufopferung aller möglicher Alltäglichkeiten, Gebet, usw ... können Sündenstrafen vergeben werden.

3.) Durch Ablässe können Sündenstrafen vergeben werden.

4.) Im Fegefeuer werden Sündenstrafen vergeben.

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B) der Satz von mir:

>>Die Sündenstrafen werden nur bei einer Reue - der vollkommen Form der Reue - aufgehoben, nämlich ver vollkommenen Liebesreue.<<

Ich weiß eigentlich immer noch nicht, was es an diesem Satz auszusetzen gibt?

Vielleicht ist er dahingehend missverständlich, dass es eigentlich konkret heißen muss:

"Die Sündenstrafen werden nur bei einer Reue - der vollkommen Form der Reue - SOFORT aufgehoben, nämlich ver vollkommenen Liebesreue."

[Da sich dieser Satz jedoch als Antwort fand auf den User Franz Huber, welcher behauptete, es genüge i m m e r allein die Reue, um sowohl Sünde als auch Sündenstrafe aufzuheben, ging ich davon aus, dass der Kontext deutlich ist: Ausdrücken wollte ich, dass DIESE Folgen NUR die vollkommene Liebesreue bewirkt]

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Und am Ende für die Liebhaber der Großen Katechismus von Pius X.:

Dort finden Sie unter Nr. 690:

Welches sind die Wirkungen des Sakramentes der Buße?

Das Sakrament der Buße verleiht die heiligmachende Gnade, mit der die Todsünden und auch die lässlichen Sünden nachgelassen werden, die gebeichtet wurden und über die man Reue empfundne hat.
Es verwandelt die ewige Strafe (im Falle einer Todsünde) in eine zeitliche, VON DER JE NACH DER SEELENHALTUNG MEHR ODER WENIGER NACHGELASSEN WIRD.
Es stellt auch die Verdienste der guten Werke, die vor der begangenen Todsünde vollbracht wurden, wieder her.
Es gewährt der Seele wirksame Hilfen, um nicht mehr in die Sünde zurückzufallen und gibt dem Gewissen den Frieden wieder.

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Die Passage: "je nach Seelenhaltung mehr oder weniger nachgelassen" macht deutlich, dass es bei dem direkten Nachlass von ZEITLICHEN SÜNDENSRTRAFEN (von denen hier die Rede ist), auf die Seelenhaltung in Bezug auf die Reue (secundum et tertium non dantur) ankommt.

In diesem Zusaamenhang besteht nun die - insbesondere theoretische (aber nicht nur) - Möglichkeit, dass ich meine Sünden tatsächlich mit vollkommener Liebesreue bereue.
In diesem Fall ist meine Seelenhaltung so rein, dass mir in diesem Moment AUCH die zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen werden und nicht nur die Sünden an sich.

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Am Rande noch zuletzt:

Dies spielt auch in den vollkommenen Ablass mit hinein:

Nur wenn ich tatsächlich eine vollkommene Verabscheuung aller meiner Sünden, der begangenen und auch der zukünftigen verspüre, erhalte ich de facto einen vollkommen Ablass.

Dazu gibt es auch eine "Geschichte" für die Offenbarungsliebhaber unter uns:

Leider kann ich den Namen der Heiligen nicht nennen.

Aber diese Heilige wunderte sich in einer Schau, in der sie sah, dass viele Seelen - obwohl sie gerade einen vollkommenen Ablass erhielten (ich glaube die Schau war auf dem Petersplatz), dass deren Seele doch noch mit Sündenstrafen befleckt waren.
Der Heiland antwortete ihr darauf, dass es bei den Betreffenen an der erforderlichen Disposition (=Seelenhaltung) gemangelt habe.
ratisboner
@MM
Nicht nur auf Gebete sondern auch auf leibliche und geistige Werke der Barmherzigkeit gewährt die Kirche Ablässe. Insofern haben Sie Recht.Mehr
@MM

Nicht nur auf Gebete sondern auch auf leibliche und geistige Werke der Barmherzigkeit gewährt die Kirche Ablässe. Insofern haben Sie Recht.
Maria Magdalena
Ja, scho : ) Is ja eh klar!
Grüße!
ratisboner
@Maria Magdalena:
Ein Vollkommener Ablass wird nur gewährt, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Das Rosenkranzgebet alleine genügt nicht. Es sind auch Beichte (mit vollkommener Abkehr von jeder Sünde!), Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Hl. Vaters erforderlich.
Betet man nur den Rosenkranz erhält man einen Teilablass.Mehr
@Maria Magdalena:

Ein Vollkommener Ablass wird nur gewährt, wenn mehrere Bedingungen erfüllt sind. Das Rosenkranzgebet alleine genügt nicht. Es sind auch Beichte (mit vollkommener Abkehr von jeder Sünde!), Kommunionempfang und Gebet nach Meinung des Hl. Vaters erforderlich.
Betet man nur den Rosenkranz erhält man einen Teilablass.
Misericordia
@Rübezahl
An Guadn! ☕Mehr
@Rübezahl

An Guadn! ☕
Maria Magdalena
Wenn man allerdings bedenkt, wie großzügig die Kirche bei den Ablässen ist, dann braucht man sich mit den Bußwerken eigentlich schon fast keine Mühe mehr machen...
zB: Vollkommener Ablass auf n Rosnkranz, was nur zwanzig Minuten dauert zu beten.
Oder Kommunion und Gebet für den Hlg. Vater: kann man täglich Ablass gewinnen. Man sieht: Die Kirche hat da schon richtig festgestellt, was die göttliche …Mehr
Wenn man allerdings bedenkt, wie großzügig die Kirche bei den Ablässen ist, dann braucht man sich mit den Bußwerken eigentlich schon fast keine Mühe mehr machen...
zB: Vollkommener Ablass auf n Rosnkranz, was nur zwanzig Minuten dauert zu beten.
Oder Kommunion und Gebet für den Hlg. Vater: kann man täglich Ablass gewinnen. Man sieht: Die Kirche hat da schon richtig festgestellt, was die göttliche Gnade wert ist...
Alles, was wir mehr tun, ist ein Zeichen von Liebe zu unserem Heiland!
Maria Magdalena
Also, das"Die Sündenstrafen werden nur bei einer Reue - der vollkommenen Form der Reue - aufgehoben, nämlich der vollkommenen Liebesreue..." stimmt auf jeden Fall nicht.
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Die Ablässe besitzen keinen dogmatischen Charakter, es obliegt doch den Päpsten, darüber zu verfügen.
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"Nur der Ablass befreit von den Sündenstrafen."
Die Bußer generell leistet der göttlichen Gerechtigkeit Genugtuung, …Mehr
Also, das"Die Sündenstrafen werden nur bei einer Reue - der vollkommenen Form der Reue - aufgehoben, nämlich der vollkommenen Liebesreue..." stimmt auf jeden Fall nicht.
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Die Ablässe besitzen keinen dogmatischen Charakter, es obliegt doch den Päpsten, darüber zu verfügen.
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"Nur der Ablass befreit von den Sündenstrafen."
Die Bußer generell leistet der göttlichen Gerechtigkeit Genugtuung, Ratisboner.. Sonst bringen ja die ganzen Opfer nichts!! (Dann bringts auch nichts, wenn wir uns geißeln, weil darauf kein bestimmter Ablaß steht... uswe): Alle Werke der Buße helfen, die Sündenstrafen abzutragen (wenn man im Stand der Gnade ist, natürlich). (Zur Buße der Katechismus, s. unten)
Rübezahl
Sorry, aber ich kann im Moment nur schmunzeln - und muss kurz mein fertiges Essen verzehren.
Dann werde ich antworten.Mehr
Sorry, aber ich kann im Moment nur schmunzeln - und muss kurz mein fertiges Essen verzehren.

Dann werde ich antworten.