Päpstliche Rechtsakte und Verlautbarungen gegen die Freimaurerei und Geheimbünde

1. Päpstliche Bulle In eminenti apostolatus specula Clemens XII. 28. April 1738 Verdammung der Freimaurerei 2. Päpstliche Bulle Providas romanorum Benedikt XIV. 18. Mai 1751 Gegen die Freimaurerei 3. …Mehr
1.
Päpstliche Bulle In eminenti apostolatus specula
Clemens XII.
28. April 1738
Verdammung der Freimaurerei
2.
Päpstliche Bulle Providas romanorum
Benedikt XIV. 18. Mai 1751 Gegen die Freimaurerei 3. Päpstliche Bulle Ecclesiam a Jesu Christo Pius VII. 13. September 1821 Exkommunikation von Anhängern der Freimaurerei 4. Päpstliche Bulle Quo graviora Leo XII. 13. März 1826 Gegen die Geheimbünde 5. Enzyklika Traditi humilitati nostrae Pius VIII. 21. Mai 1829 Das Programm seines Pontifikates und gegen verräterischen Gesellschaften 6. Enzyklika Mirari vos Gregor XVI. 15. August 1832 Über den Liberalismus und religiösen Indifferentismus 7. Enzyklika Qui pluribus Pius IX. 9. November 1846 Antrittsenzyklika mit Programm seines Pontifikates 8. Apostolisches Schreiben Quibus quantisque malis Pius IX. 20. April 1849 Über die Entwicklung in Italien und den Machenschaften der Geheimbünde 9. Enzyklika Quanta cura Pius IX. 8. Dezember 1864 Gegen die Religionsfreiheit 10. Apostolisches Schreiben …Mehr
Girolamo Savonarola
Ich habe Kenntnis von diesen Dokumente (deswegen auch mein like), aber nicht aus Wikipedia - deren Inhalte begrüße ich und spiegeln auch mein Verständnis von Freimaurerei wider. Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, …Mehr
Ich habe Kenntnis von diesen Dokumente (deswegen auch mein like), aber nicht aus Wikipedia - deren Inhalte begrüße ich und spiegeln auch mein Verständnis von Freimaurerei wider. Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, Apostasie und Schisma oder Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge festgestellt worden und ein Amtsverlust damit verbunden gewesen ist, zu zitieren?
Abraham a Sancta Clara
Die genauen Stellen müssen Sie sich wahrscheinlich selber heraussuchen, wenn Sie soviel Zeit haben; hobbymäßig oder spiessig professionel.
Abraham a Sancta Clara
@kath herzlichen Dank. Und nun zu Ihnen @Girolamo Savonarola da Sie sich so weit aus dem Fenster lehnen und mich einen Hobby-Kirchenrechtler heissen, hier der Beweis für die automatische Exkommunikation in folgenden Fällen:
1738, als die zweite Auflage der Konstitutionen von Anderson herauskam, warnte Papst Klemens XII. (I730-1740) erstmals vor der neuen Geheimgesellschaft der Freimaurer. In …Mehr
@kath herzlichen Dank. Und nun zu Ihnen @Girolamo Savonarola da Sie sich so weit aus dem Fenster lehnen und mich einen Hobby-Kirchenrechtler heissen, hier der Beweis für die automatische Exkommunikation in folgenden Fällen:
1738, als die zweite Auflage der Konstitutionen von Anderson herauskam, warnte Papst Klemens XII. (I730-1740) erstmals vor der neuen Geheimgesellschaft der Freimaurer. In seiner Bulle "In Eminenti" vom 28. April jenes Jahres schrieb er:
"Wir haben durch öffentlich kursierende Berichte erfahren, dass sich mit täglich neuen Erfolgen gewisse Gesellschaften, Vereinigungen, Versammlungen, Verbindungen oder Konvente weithin verbreiten, die - je nach Sprache - Freimaurer genannt werden oder andere Bezeichnungen tragen und in denen sich Menschen jeder Religion und jeder Sekte unter dem Anschein natürlicher Ehrbarkeit miteinander durch einen ebenso engen wie undurchdringlichen Pakt verbünden, nach Gesetzen und Statuten, die sie sich selbst gegeben haben, und sich durch einen auf die Bibel geleisteten Eid unter Androhung der schwersten Strafen dazu verpflichten, alles, was sie im Dunkel der Verschwiegenheit treiben, durch unverletzliches Schweigen zu decken ... Wenn sie nichts Böses täten, würden sie das Licht nicht so sehr hassen, und dieser Verdacht hat sich derart verschärft, dass in mehreren Staaten besagte Gesellschaften schon seit langem verboten und geächtet sind, weil sie die Sicherheit der Königreiche gefährden ... Nach reiflicher Überlegung und gestützt auf unsere apostolische Vollmacht haben wir beschlossen und angeordnet, die erwähnten Gesellschaften ... durch diese unsere immerwährend gültige Konstitution zu verurteilen und zu verbieten. Deshalb untersagen wir allen und jedem einzelnen Getreuen Jesu Christi formell und kraft des heiligen Gehorsams ... , den erwähnten freimaurerischen oder anders bezeichneten Gesellschaften beizutreten, für sie zu werben, Beziehungen mit ihnen zu unterhalten, ihre Mitglieder bei sich zu empfangen oder ihnen anderswo Obdach zu gewähren und sie zu verstecken, bei jenen Gesellschaften eingeschrieben oder ihnen angeschlossen zu sein, an ihren Versammlungen teilzunehmen oder ihnen die Gelegenheit und die Mittel zu Versammlungen zur Verfügung zu stellen ... und dies unter Androhung der Exkommunikation für alle, die obigem Verbot zuwiderhandeln, durch die Tat selbst und ohne weitere Erklärung ... Es sei keinem Menschen gestattet, diese Bulle mit unserer Erklärung, Anweisung, Verurteilung, Achtung und Untersagung dreist zu verletzen oder ihr zuwiderzuhandeln. Wer es wagt, dies doch zu versuchen, der wisse, dass er den Zorn Gottes des Allmächtigen sowie der seligen Apostel Petrus und Paulus auf sich ziehen wird'
Girolamo Savonarola
Es ist müßig, mit Ihnen, Abraham, in Dialog zu treten, denn Sie sind offensichtlich nicht genau zu lesen und Texte sinngemäß zu erfassen in der Lage. Was Sie da schreiben, ist wohl auch klar, streift aber nicht einmal im Ansatz meine konkrete Frage, die da lautete: "Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten …Mehr
Es ist müßig, mit Ihnen, Abraham, in Dialog zu treten, denn Sie sind offensichtlich nicht genau zu lesen und Texte sinngemäß zu erfassen in der Lage. Was Sie da schreiben, ist wohl auch klar, streift aber nicht einmal im Ansatz meine konkrete Frage, die da lautete: "Wäre es dem Hobby-Kirchenrechts-Jurist in diesem Zusammenhang auch noch möglich, Gerichtsakte zuständiger katholischer Autoritäten und rechtskräftige Sprüche über katholische Würdenträger, denen aus Anlass von Häresie, Apostasie und Schisma oder Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge festgestellt worden und ein Amtsverlust damit verbunden gewesen ist, zu zitieren?". Sie schreiben mit Hervorhebung von einer allgemeinen Androhung, ich von einer tatsächlichen rechtskräftigen, mit Außenwirkung verbundenen Verurteilung einer konkreten genannten, geweihten und mit Amtsgewalt ausgestatteten Person wegen konkret genannter Straftaten - hier der Mitgliedschaft zu einer Freimaurerloge- , die auch einen Amtsverlust nach sich gezogen hat, durch ein kanonisches Gericht. Das ist Ihnen offensichtlich nicht verständlich genug, von entbehrender Logik ganz zu schweigen; und so einer regt sich auf, wenn man in ihm einen Hobby-Juristen wähnt?! Allerhand!