Ministerin sieht bislang kein Fehlverhalten des Klinikträgers

Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen, Flickr.com, Creative Commons.

(gloria.tv/ KNA) Nach der verweigerten Behandlung einer vermutlich vergewaltigten Frau sieht NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) bislang kein Fehlverhalten des Krankenhausträgers. Zurzeit sei nicht erkennbar, dass sich die Cellitinnen-Stiftung nach aufsichtsrechtlichen Prinzipien pflichtwidrig verhalten habe, sagte die Ministerin in einer Landtagsdebatte am Mittwoch in Düsseldorf. Die Stiftung als Träger der beiden katholischen Kliniken habe inzwischen deutlich gemacht, dass die abgelehnte Behandlung dem eigenen ethischen Selbstverständnis widerspreche; eine bessere interne Kommunikation darüber sei eingeleitet worden.

Laut Steffens dauert die Aufklärung des Falls an. Die telefonische Anfrage einer Notärztin nach Behandlung sei mit der Begründung abgelehnt worden, dass die «Pille danach» katholischen Grundsätzen widerspreche. Dabei habe bereits die Notärztin die Pille verschrieben. Kein Krankenhaus dürfe die notwendigen medizinischen Maßnahmen verweigern.

Nach den Worten von Steffens besteht aber weiterer Klärungsbedarf.
Für das gesamte Bundesgebiet müsse gelten, dass ein Vergewaltigungsopfer bei stationärer Aufnahme in einer katholischen Klinik die «Pille danach» erhalten könne. Dann hätten die Kliniken mit nicht konfessionell gebundenen Ärzten zu kooperieren. Eine Frau müsse selbst über die Einnahme der «Pille danach» entscheiden können; das Präparat könne entscheidend zur psychischen Stabilisierung des Opfers beitragen. Steffens bedauerte, dass ein NRW-Antrag im Bundesrat auf Rezeptfreiheit der Pille scheiterte. Die katholische Kirche lehnt jene «Pille danach» ab, die eine bereits befruchtete Eizelle tötet.

In der Debatte verurteilten alle im Landtag vertretenen Parteien die Abweisung der Frau. Ein Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Grüne wurde mehrheitlich verabschiedet, wonach religiöse Erwägungen nicht über das Wohl der Opfer gestellt werden dürfen. Für die CDU betonte die frühere Landtagspräsidentin Regina van Dinther, dass die Ablehnung der Frau ein Einzelfall gewesen sei. Sie wandte sich dagegen, die Kirche «unter Generalverdacht» zu stellen und «mit Vorwürfen zu überziehen, die zwar Vorurteile bedienen, aber nicht der Realität entsprechen».

Unterdessen kündigte der Sprecher der Cellitinnen-Stiftung, Christoph Leiden, an, dass die Kliniken ihre Ethikrichtlinien so umformulieren, dass sie vom medizinischen Personal besser verstanden werden. Die Richtlinien würden so überarbeitet, dass sie in eine «Verfahrensanweisung» münden, die von allen diensthabenden Ärzten verstanden werde. Ziel sei es, eine «nachvollziehbare und zertifizierte Sicherheit» zu schaffen. In den Ethikrichtlinien war empfohlen worden, Vergewaltigungsopfer zu behandeln und zu beraten, ihnen aber nicht die «Pille danach» zu empfehlen oder zu verschreiben. Dies hatten einige Mediziner offenbar so interpretiert, dass sie eine Beratung komplett ablehnten.
Galahad
@Saltuator
Eben. Nachtigall ick hör Dir trapsen! 🤨 😡 🤬 🙏
@ein Verbrechen (Vergewaltigung) kann kein Folgeverbrechen (Kindesmord) rechtfertigen.
Genauso ist es. 😇 🙏Mehr
@Saltuator

Eben. Nachtigall ick hör Dir trapsen! 🤨 😡 🤬 🙏

@ein Verbrechen (Vergewaltigung) kann kein Folgeverbrechen (Kindesmord) rechtfertigen.

Genauso ist es. 😇 🙏
RychardLöwenherz
Pille-Danach
🤮
Salutator
einer vermutlich vergewaltigten Frau
Jetzt wird es ja immer sonderbarer. Die Sache stinkt.
Eines ist doch ganz klar, und sollte immer gesagt werden:
Pille und Spirale sind potentielle Tötungsmittel. Wer sie verwendet oder begünstigt ist somit ein potentieller Mörder oder Mordhelfer.
Ein Verbrechen (Vergewaltigung) kann kein Folgeverbrechen (Kindesmord) rechtfertigen.Mehr
einer vermutlich vergewaltigten Frau

Jetzt wird es ja immer sonderbarer. Die Sache stinkt.

Eines ist doch ganz klar, und sollte immer gesagt werden:

Pille und Spirale sind potentielle Tötungsmittel. Wer sie verwendet oder begünstigt ist somit ein potentieller Mörder oder Mordhelfer.
Ein Verbrechen (Vergewaltigung) kann kein Folgeverbrechen (Kindesmord) rechtfertigen.