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Vorschlag zur Heilung der FSSPX Wunde. Von Prof. Josef Maria Seifert

1.. Kurzgeschichte des Vorgefallenen:

Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Marcel Lefebvre in Écône ohne päpstliches Mandat vier Bischöfe:
Bernard Fellay
Bernard Tissier de Mallerais
Richard Williamson
Alfonso de Galarreta

Nach dem damaligen Kirchenrecht zogen sich nur die unmittelbar an der unerlaubten Bischofsweihe Beteiligten die Exkommunikation latae sententiae zu:
Erzbischof Lefebvre,
der mitkonsekrierende brasilianische Bischof Antônio de Castro Mayer,
sowie die vier neu geweihten Bischöfe.

Nicht exkommuniziert wurden: die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X (FSSPX).
Ihre Seminaristen,
Priester, Ordensfrauen und Laien, die die Gottesdienste der Bruderschaft besuchten oder sie unterstützten.
Die Bruderschaft befand sich zwar in einem kanonisch irregulären Zustand, aber ihre Mitglieder waren nicht pauschal exkommuniziert. Das hat Papst Benedikt XVI. 2009 ausdrücklich nochmals hervorgehoben: Die Exkommunikation betraf Personen, nicht die Institution.

2. Aufhebung der Exkommunikation 2009

Am 21./24. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der vier noch lebenden Bischöfe auf.

Lefebvre und Castro Mayer waren bereits verstorben; ihre Exkommunikation konnte daher nicht mehr aufgehoben werden.

3. Die zweite Exkommunikation (2026)

Nach den unerlaubten Bischofsweihen vom 1. Juli 2026 erklärte der Vatikan am Juli 2026 nach den bisher veröffentlichten vatikanischen Erklärungen:

(1) die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) als Ganzes für schismatisch und

(2) wurden nicht nur die sechs in die unerlaubte Weihe involvierten Bischöfe (die beiden älteren Weihespender sowie die vier neu geweihten), sondern auch

die rund 750 Priester der Bruderschaft exkommuniziert;

außerdem wurden auch Laien, die sich der Bruderschaft formell anschließen oder sich bewusst mit ihrer Stellung identifizieren, ebenfalls von der Exkommunikation betroffen. Dagegen sollen Katholiken, die lediglich gelegentlich eine Messe der Bruderschaft besuchen und weiterhin die Autorität des Papstes anerkennen, nicht exkommuniziert sein.

Die von 1988 bis 2009 klaffende Wunde in der Kirche hat sich somit 2026 ungleich vertieft: 6 Bischöfe und 750 Priester sowie 1000e LAIEN wurden mit der schrecklichsten Kirchenstrafe belegt: sie dürfen keine Sakramente spenden und keine empfangen; sie wurden von der Kirche ausgeschlossen.

Diese Wunde wurde durch zwei Handlungen verursacht: die unerlaubte und vom kanonischen Recht als Todsünde und schismatischer (von der Kirche trennender) Akt eingestufte Bischofsweihe vom 1. Juli und die daraus unmittelbar resultierende Exkommunikation latae Sententiae (Tatstrafe) und per Dekret von 6 Bischöfen sowie die ausdrücklich verkündete und tausendfach ausgeweitete Exkommunikation von 750 Priestern und unzähligen Katholiken durch den Vatikan.

4. Wie kann die Wunde geheilt werden? – Diagnose und Vorschlag des Vatikans

Im Gegensatz zur ersten Exkommunikation scheint die zweite eine Verletzung der ewigen Gesetze der Gerechtigkeit seitens des Vatikans einzuschließen.

Denn die 750 Priester und 1000en exkommunizierten Laien der FSSPX tragen keinerlei Schuld an der unerlaubten Bischofsweihe – ebenso wenig wie in vergangenen Jahrhunderten die Einwohner ganzer Städte, die von früheren Päpsten exkommuniziert wurden, weil ihre Prinzen Krieg gegen das päpstliche Heer führten.

Außerdem haben Kanonisten gezeigt, dass die von Kardinal Victor Fernández gewählte Form der Exkommunikation der 750 Priester und 1000en Laien:

(1) in einer „Erklärenden Note Prot. N. 99/2009)“ anstatt einem Dekret,

(2) ohne Anhörung der Beschuldigten, die sich ja nicht einer Tatstrafe schuldig gemacht haben wie die Bischöfe,

(3) ohne eine nur von Papst Leo gültig vollziehbarer Rücknahme der von Papst Franziskus den Priestern der PSSPX verliehenen Rechte (a) gültiger Lossprechung im Sakrament der Beichte und b) der Begleitung gültig geschlossener Ehen.

Die Exkommunikation der Priester und Laien der FSSPX ungültig macht.

Rom scheint trotz alledem weiterhin auf Grund der folgenden Überlegungen die verhängte beispiellos strenge Strafe für gültig, zwingend und angemessen zu halten:

Die FSSPX hat, wenn auch durch edle Motive der Liebe zur Kirche bewegt, eine schwerwiegende Tat des Ungehorsams gegen Papst Leo begangen und ein Vergehen, das nach dem Kanonischen Recht ein Schisma bewirkt und durch Exkommunikation zu bestrafen ist.

Diese, wie Kardinal Burke argumentiert hat, durch keine Berufung auf einen (in der von FSSPX vermeinten Form gar nicht bestehenden) geistlichen Notstand zu rechtfertigende Handlung verlangt seitens der involvierten Bischöfe und der Leitung der FSSPX ein ausdrückliches Schuldbekenntnis.

Erst danach kann mit Aussicht auf Erhörung eine demütige Bitte um Aufhebung der Exkommunikation an Papst Leo gerichtet werden.

Die klaffende Wunde, um deren Heilung es geht wurde noch einmal vergrößert durch Vorschläge ihrer einzigen vom Vatikan angebotenen Heilung, die auf die vollkommene Zerstörung der Pius-Bruderschaft hinausläuft:

Austritt aller Mitglieder der FSSPX sowie deren Auflösung, und Eintritt aller ausgetretenen Mitglieder in bestehende Diözesen und, als Bedingung dafür, individuelle Gesuche um Aufhebung ihrer Exkommunikation.

Dass dieser Heilungsweg geschieht, ist erstens de facto höchst unwahrscheinlich, wenn nicht sogar aussichtslos, zweitens enthält er das Übel einer völligen Auflösung einer von edlen Motiven getragenen FSSPX, die viele gute spirituelle und liturgische Früchte getragen hat, wie von Päpsten und Kardinälen wiederholt anerkannt wurde.

II. WIE LÄSST SICH DIESE WUNDE HEILEN? EIN NEUER VORSCHLAG

VORSCHLÄGE VON 2 SCHRITTEN DER FSSPX ZUR HEILUNG

Daher schlage ich der FSSPX die zwei folgenden Schritte vor:

1. Ein Schuldbekenntnis und eine an Papst Leo gerichtete Bitte um Verzeihung für die Rebellion gegen seine Autorität sowie eine demütige Bitte um Aufhebung der Exkommunikation der Bischöfe nach dem Vorbild derjenigen, die Papst Benedikt XVI 2009 den damals noch lebenden Bischöfen der Pius-Bruderschaft gewährt hat.
2. Eine Bitte, die anderen 1000en Exkommunikationen der Priester und Laienmitglieder der FSSPX für ungültig zu erklären oder aufzuheben.
3. Eine Bitte an Papst Leo zu richten, der FSSPX dasselbe ungeheuer liebevolle und großzügige Angebot zu unterbreiten, das der hl. Papst Johannes Paul II Erzbischof Lefebre gemacht hat und das dieser schon angenommen hatte, aber in letzter Minute wieder abgelehnt hat. Dieses Angebot ist in einem Protokoll festgehalten, das am 5. Mai 1988 von Erzbischof Lefebre und Kardinal Ratzinger unterschrieben wurde. Papst Leo würde gebeten, dasselbe Protokoll nach Aufhebung (oder als Bedingung der Aufhebung) ihrer Exkommunikation den 6 Bischöfen FSSPX zur Unterschrift zu übergeben:

VORSCHLÄGE AN PAPST LEO/den Vatikan

1. Eine sofortige Vergebung den 6 Bischöfen und eine Aufhebung aller Exkommunikationen der FSSPX.

2. Angebot an die 6 Bischöfe des FSSPX (nach ihrer Befreiung von der Strafe des Exkommunikation latae sententiae und per Dekret) des angepassten Protokolltextes, den EB Lefebre 1988 unterschrieben hat:
Protokoll, das am 5. Mai 1988 von Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre unterzeichnet wurde:
Der Protokoll am 5. Mai 1988
Protokoll über ein Einvernehmen zwischen Sr. Em. Kardinal Joseph Ratzinger und Sr. E. Erzbischof Marcel Lefebvre, erstellt während der am 4. Mai 1988 in Rom abgehaltenen Zusammenkunft, unterfertigt am 5. Mai 1988
I. Text der doktrinalen Deklaration:
Ich, Marcel Lefebvre, emeritierter Erzbischof-Bischof von Tulle, sowie die Mitglieder der von mir gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X.:

versprechen, der katholischen Kirche und dem Bischof von Rom, ihrem Obersten Hirten, dem Stellvertreter Christi, dem Nachfolger des hl. Petrus und seinem Primat als Oberhaupt der Gesamtheit der Bischöfe immer treu zu sein;

erklären, die in Nummer 25 der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils enthaltene Lehre über das kirchliche Lehramt und die ihm geschuldete Zustimmung anzunehmen.

Hinsichtlich gewisser vom Zweiten Vatikanischen Konzil gelehrter Punkte oder gewisser nach dem Konzil erfolgter Reformen der Liturgie und des Kultes, die uns mit der Tradition schwer vereinbar erscheinen, verpflichten wir uns, bei deren Studium und einem Vorbringen beim Heiligen Stuhl eine positive Haltung einzunehmen und jede Polemik zu vermeiden.

Wir erklären außerdem, die Gültigkeit des Messopfers und der Sakramente anzuerkennen, die mit der Intention, das zu tun, was die Kirche tut, und nach den Riten zelebriert werden, die in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten offiziellen Ausgaben des römischen Messbuches und den Ritualen für die Sakramente enthalten sind.

Schließlich versprechen wir, die allgemeine Disziplin der Kirche und die kirchlichen Gesetze zu achten, insbesondere jene des von Papst Johannes Paul II. promulgierten Kirchlichen Gesetzbuches, unbeschadet der der Bruderschaft durch ein besonderes Gesetz eingeräumten Sonderdisziplin.

II. Rechtsfragen:
Aufgrund der Tatsache, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. seit 18 Jahren als eine Gesellschaft gemeinschaftlichen Lebens betrachtet wurde, sowie ausgehend vom Studium der von Sr. E. Erzbischof Marcel Lefebvre formulierten Vorschläge und den Ergebnissen der apostolischen Visitation durch S. Em. Kardinal Edouard Gagnon ist die geeignetste kanonische Rechtsfigur für die Bruderschaft die einer Gesellschaft apostolischen Lebens.

Eine Gesellschaft apostolischen Lebens
Eine solche ist eine kanonistisch mögliche Lösung mit dem Vorteil, eventuell in die priesterliche Gesellschaft apostolischen Lebens auch Laien aufzunehmen (zum Beispiel Hilfsdienste leistende Brüder).
Nach dem 1983 promulgierten Kirchlichen Gesetzbuch, Kanon 731–746, genießt diese Gesellschaft volle Autonomie. Sie kann ihre Mitglieder ausbilden, die Geistlichen inkardinieren und gewährleistet das gemeinschaftliche Leben ihrer Mitglieder.
In den für sie bestimmten Statuten ist eine gewisse flexible und gestaltungsfähige, auf bekannte Formen solcher Gesellschaften apostolischen Lebens bezogene Exemption gegenüber den Diözesanbischöfen (vgl. Kan. 531) vorgesehen, soweit es den öffentlichen Kult, die „cura animarum“ und die übrigen apostolischen Aktivitäten betrifft, unter Berücksichtigung von Kanon 679 bis 683. Die Jurisdiktion bezüglich der Gläubigen, die sich an die Priester der Bruderschaft wenden, wird diesen Priestern von den Ortsbischöfen oder vom Apostolischen Stuhl verliehen.

Die römische Kommission
Auf Veranlassung des Heiligen Stuhles wird eine Kommission für die Koordinierung der Beziehungen zu den verschiedenen Dikasterien und Diözesanbischöfen sowie für die Lösung eventueller Probleme und Streitsachen eingesetzt und mit den notwendigen Befugnissen zur Behandlung der oben angeführten Fragen ausgestattet werden (zum Beispiel hinsichtlich der Errichtung einer Kultstätte auf Bitten der Gläubigen dort, wo es kein Haus der Bruderschaft gibt, „ad mentem“ Kan. 383 § 2).
Diese Kommission wird aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf Mitgliedern, von denen zwei der Bruderschaft angehören, zusammengesetzt sein.
Sie wird überdies die Aufgabe haben, die Festigung des Werkes der Wiederversöhnung zu überwachen und zu stützen und die Fragen bezüglich der religiösen Kommunitäten, die rechtlich oder moralisch mit der Bruderschaft verbunden sind, zu regeln.

Der Stand der mit der Bruderschaft verbundenen Personen

Die Mitglieder der priesterlichen Gesellschaft apostolischen Lebens (Priester, Hilfsdienste leistende Laienbrüder) unterliegen den Statuten der Gesellschaft päpstlichen Rechts.

Die Oblaten und Oblatinnen, mit oder ohne private Gelübde, und die Mitglieder des Dritten Ordens, die mit der Bruderschaft verbunden sind, gehören einer Gesellschaft von Gläubigen an, die mit der Bruderschaft nach den Bestimmungen des Kan. 303 verbunden sind, und arbeiten mit ihr.

Die Schwestern (das heißt die von Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Kongregation), die öffentliche Gelübde ablegen, werden ein reguläres Institut geweihten Lebens mit eigener Struktur und Autonomie bilden, selbst wenn man eine gewisse Form der Bindung mit dem Oberen der Bruderschaft hinsichtlich der Einheit der Spiritualität vorsehen kann. Diese Kongregation würde zumindest am Anfang von der römischen Kommission abhängen und nicht von der Kongregation für die Ordensleute.

Für die Mitglieder der Kommunitäten, die nach der Regel der verschiedenen Institute (Karmeliten, Benediktiner, Dominikaner etc.) leben und individuell geistig an die Bruderschaft gebunden sind, ist es angebracht, ihnen von Fall zu Fall ein besonderes Statut zu gewähren, das ihre Beziehungen zu ihrem jeweiligen Orden regelt.

Die Priester, die aus persönlichem Titel moralisch an die Bruderschaft gebunden sind, werden ein persönliches Statut erhalten, in dem ihrem Streben und zugleich ihren Verpflichtungen, die sich aus ihrer Inkardination ergeben, Rechnung getragen wird. Die übrigen besonderen Fälle dieser Art werden von der römischen Kommission geprüft und gelöst werden.
Die Laien, die von den Kommunitäten der Bruderschaft die seelsorgliche Betreuung erbitten, bleiben der Jurisdiktion des Diözesanbischofs unterworfen, aber sie können sich – insbesondere hinsichtlich der liturgischen Riten der Kommunitäten der Bruderschaft – hinsichtlich der Spendung der Sakramente an diese Kommunitäten wenden (für die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Ehe bleibt die Notwendigkeit der Vollzugsmeldung an ihre zuständige Pfarre aufrecht, vgl. Kan. 878, 896, 1122).
Bemerkung: Es wird hier die besondere Komplexität zu bedenken sein

der Frage des Empfanges der Sakramente der Taufe, der Firmung und der Ehe, die Laien in den Kommunitäten der Bruderschaft erhalten;

die Frage der Kommunitäten, die nach der Regel dieses oder jenes Institutes leben, ohne ihm anzugehören.
Es obliegt der römischen Kommission, diese Probleme zu lösen.

Die Priesterweihen
Bei den Priesterweihen sind zwei Phasen zu unterscheiden:
für den Augenblick:

Zur Erteilung der Priesterweihen in der nächsten Zeit würde Erzbischof Marcel Lefebvre oder, wenn er dazu nicht in der Lage wäre, ein von ihm gebilligter anderer Bischof autorisiert sein.

Wenn die Gesellschaft apostolischen Lebens errichtet ist:

So weit wie möglich und nach dem Urteil des Generaloberen wäre der normale Weg zu beschreiten: Ausstellung der Dimissorien an einen Bischof, der bereit ist, den Mitgliedern der Gesellschaft die Priesterweihe zu erteilen.

In Anbetracht der besonderen Lage der Bruderschaft (vgl. unten): die Konsekration eines Bischofs, der Mitglied der Bruderschaft ist und der außer anderen Aufgaben auch jene hat, Priesterweihen vorzunehmen.

Das Problem des Bischofs

Auf doktrinaler (ekklesiologischer) Ebene ist die Garantie der Stabilität und der Aufrechterhaltung des Lebens und der Aktivität der Bruderschaft durch ihre Errichtung als Gesellschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechts und die Approbation der Statuten durch den Heiligen Vater gewährleistet.

Aus praktischen und psychologischen Gründen jedoch erscheint die Konsekration eines Bischofs, der Mitglied der Bruderschaft ist, von Nutzen zu sein. Deshalb schlagen wir, im Rahmen der doktrinalen und kanonistischen Lösung der Wiederversöhnung, dem Heiligen Vater vor, einen aus der Bruderschaft ausgewählten, von Erzbischof Marcel Lefebvre vorgestellten Bischof zu ernennen. Aufgrund des oben angeführten Prinzips (5.1) ist dieser Bischof normalerweise nicht Generaloberer der Bruderschaft. Aber es erscheint günstig, dass er Mitglied der römischen Kommission ist.

Besondere Probleme (durch Dekret oder Deklaration zu lösen):

Aufhebung der „suspensio a divinis“ von Erzbischof Marcel Lefebvre und Befreiung von der durch die Tatsache der Priesterweihe entstandenen Irregularität;

Vorsehen einer „Amnestie“ und einer Genehmigung für die Häuser und Kultstätten, die die Bruderschaft bis jetzt ohne Autorisierung der Bischöfe errichtet oder benützt hat.

Joseph Kard. Ratzinger

+ Marcel Lefebvre<


3. Der ursprüngliche Text dieses Protokolls wäre von Papst Leo auf die jetzige Situation abzuändern und anzuwenden.

4. Vorschlag: In dem Fall, dass die sechs am 2. Juli 2026 exkommunizierten Bischöfe sich weigern, dieses Protokoll zu unterschreiben, würden die Richtlinien neu gefasst und angewendet werden, die Papst Johannes Paul II nach der plötzlichen Ablehnung des Protokolls seitens Eb Lefebres, seiner unerlaubten Bischofsweihe und Exkommunikation in dem Motu Proprio noch einmal der FSSXP angeboten hat (und die zur Gründung der Petrusbruderschaft FSSP geführt haben):

JOHANNES PAUL II.
APOSTOLISCHES SCHREIBEN "ECCLESIA DEI"

IN FORM EINES MOTU PROPRIO (relevante Auszüge)

1. Die Kirche Gottes hat mit großer Betrübnis von der unrechtmäßigen Bischofsweihe Kenntnis genommen, die Erzbischof Marcel Lefebvre am vergangenen 30. Juni vorgenommen hat. Dadurch wurden alle Anstrengungen zunichte gemacht, die in den letzten Jahren unternommen worden waren, um der von Msgr. Lefebvre gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. die volle Gemeinschaft mit der Kirche sicherzustellen. In der Tat blieben alle, besonders in den letzten Monaten sehr intensiven, Bemühungen, in denen der Apostolische Stuhl Geduld und Nachsicht bis an die Grenzen des Möglichen gezeigt hat(1), ohne Erfolg….
Es wird eine Kommission eingesetzt, die die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbishof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen; dies geschehe unter Wahrung ihrer geistlichen und liturgischen Traditionen, gemäß dem Protokoll, das am vergangenen 5. Mai von Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre unterzeichnet wurde.
b) Diese Kommission besteht aus einem Kardinalpräsidenten und anderen Mitgliedern der Römischen Kurie, in einer Anzahl, die je nach den Umständen für sachlich und angemessen gehalten wird.
c) Ferner muß überall das Empfinden derer geachtet werden, die sich der Tradition der lateinischen Liturgie verbunden fühlen, indem die schon vor längerer Zeit vom Apostolischen Stuhl herausgegebenen Richtlinien zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs in der Editio typica vom Jahr 1962, weit und großzügig angewandt werden(9).
Gegeben in Rom, bei St. Peter, am 2. Juli 1988 im zehnten Jahr unseres Pontifikats.


5. Eine sofortige Ernennung der in Ecclesia Die genannten Kommission (womöglich unter Leitung von Kardinal Sara, der den Anliegen der FSSPX wohlwollend gegenübersteht ).

6. Die sofort in Angriff genommene Arbeit der Kommission ganz im Sinne des Protokolls vom 5. Mai 1988 und des apostolischen Schreibens Ecclesia Dei.

Mit dem inständigen Gebet, dass auf diese Weise die schreckliche Wunde, die der Kirche am 1. Und 2. Juli 2026 geschlagen wurde, auf Fürsprache der allerseligsten Jungfrau Maria geheilt werde.
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Carlus teilt das
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Heribert Nuhn

Der Vatikan spielt mit seiner Glaubwürdigkeit. Wer so windig argumentiert wie es Rom jetzt macht, hat später Schwierigkieten mit der Akzeptanz von künftigen Ex-Cathedra-Entscheidungen.

Kordula Bayer

Das ist vielleicht sogar gewollt. @Heribert Nuhn

Juan Cruz

Diese "Exkommunikation" durch diese Amts"kirche"
ist eigentlich eine große Ehre und Auszeichnung für wahre Christen.

Diejenigen, die die Dogmen des Ersten Vatikanums betreffend den Papst immer noch ablehnen, empfehle ich deren Lektüre, damit sie wissen, was Katholiken glauben, denn das Erste Vatikanum hat darüber bereits endgültig entschieden: Pius IX.: Pastor Aeternus. Erste dogmatische …

Franz Xaver

Für mich jedenfalls bestehen keine Zweifel an der Geltung, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der dogmatischen Konstitution pastor aeternus, vertrete aber die Ansicht, dass diese, wenngleich sie die höchste Autorität und unter bestimmten Bedingungen definiert, einem Papst - wie ich bereits mehrfach ausgeführt habe - durchaus Grenzen setzt.
So gilt die Unfehlbarkeit nur unter eng definierten Voraussetzungen.
Der Papst ist nach Pastor aeternus nur dann unfehlbar, wenn er:
a) als Hirte und Lehrer aller Christen handelt,
b) endgültig eine Lehre über Glauben oder Sitten festlegt, und
c) diese von der ganzen Kirche verbindlich festgehalten werden soll (eine sogenannte ex cathedra-Entscheidung).
Das bedeutet: Nicht jede Predigt, Ansprache, Enzyklika oder persönliche Meinung eines Papstes ist unfehlbar.
Ein Papst kann keine neue Offenbarung schaffen. Pastor aeternus sagt ausdrücklich, dass dem Papst der Heilige Geist nicht gegeben ist, damit er neue Lehren offenbart, sondern damit er das überlieferte Glaubensgut treu bewahrt und auslegt. Seine Aufgabe ist also an die Apostolische Überlieferung gebunden.
Die Unfehlbarkeit betrifft ausschließlich Fragen des Glaubens und der Sitten. Politische, wissenschaftliche, historische oder praktische Entscheidungen fallen nicht unter dieses Charisma.
Ein Papst ist an die göttliche Offenbarung gebunden. Er kann weder die Bibel noch die verbindliche Glaubensüberlieferung beliebig verändern. Seine Autorität dient nach dem Konzil der Bewahrung des Glaubens, nicht seiner Neuerfindung.
Vollständig klar ist für mich, dass pastor aeternus keine Grenze in dem Sinn enthält, dass ein anderes kirchliches Organ über dem Papst stünde. Im Gegenteil: Das Dokument erklärt, dass der Papst die höchste, volle und unmittelbare Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche besitzt und dass gegen seine endgültigen Entscheidungen keine Berufung an ein Konzil möglich ist.
Es ist eine offenkundige Tatsache, dass pastor aeternus unterschiedlich interpretiert wird: Aus der Sicht des Glaubens und der Tradition definiert die Konstitution allerdings einen starken Primat des Papstes, begrenzt ihn aber durch die Bindung an Offenbarung und die engen Voraussetzungen der Unfehlbarkeit.
Kritiker – etwa aus der orthodoxen oder protestantischen Tradition sowie manche Historiker – sehen die institutionellen Kontrollmechanismen als zu schwach an, weil das Dokument keine übergeordnete kirchliche Instanz vorsieht.
Daraus resultiert, dass pastor aeternus dem Papst sehrwohl inhaltliche und sachliche Grenzen (Bindung an Offenbarung, Tradition sowie Glaubens- und Sittenlehre und die Voraussetzungen für ex cathedra-Entscheidungen) setzt, aber keine institutionelle Grenze durch eine höhere kirchliche Autorität.
Und nun die Frage zur Erweiterung meines Horizontes und Verständnisses: Welche konkrete Ausführungen der FSSPX stellt diese sich gegen die Inhalte der dogmatischen Konstitution pastor aeternus?

Teilweise ist das Themaverfehlung, denn es geht nicht um Unfehlbarkeit, wie irrigerweise annehmen. Das verstehen Sie offensichtlich nicht. Allein hier die Unfehlbarkeit anzusprechen, zeugt davon, dass Sie den Text von Pastor Aeternus nicht kennen oder nicht verstehen. 😉 😇 😎

miracleworker

Ist ja alles hochachtenswert durchdacht von Prof. Seifert - jedoch: die "Kirche" hat sich nicht nur administrativ (!) in ihrer Glaubwürdigkeit und im Abbruch mit der Tradition seit FP und Leo dramatisch häretisiert; somit empfiehlt sich geradezu zur Wahrung der Katholizität beruhend auf den beien Säulen Schrift und Tradition eine jurisdiktonelle Ablösung von Rom. Die Chronolgie einer Dialogverweigerung von Seiten des Vatikan lässt den sehr gut gemeinten Schritt von Prof. Seifert für illusorisch erscheinen.

Klaus Elmar Müller

Eine jurisdiktionelle Lösung von Rom wäre ja dann wirklich ein Schisma. Die Tragik ist, dass es schlechte Päpste gibt, hin und wieder mal in der Kirchengeschichte. Man muss sie kritisieren, ohne die Rechtmäßigkeit ihrer Amtsinhaberschaft zu bestreiten. Gerade ihr Amt treibt die Gläubigen dazu , ihre Lehren, auch die falschen, genau und hinterfragend in den Blick zu nehmen.

miracleworker

Leider kann man nicht umhin, gerade auch die Rechtmäßigkeit der Amtsinhaberschaft zu prüfen - wer kann es, wer tut es, wem steht es zu . . .

Katrin Kaufmann

Das Problem ist nicht nur die Liturgie, sondern eine systematische Verwirrung in Lehre und Moral. Ich habe noch nie erlebt, dass diese ehemaligen „Ecclesia Dei“-Leute auch nur den geringsten Zweifel an all diesen progressiven Verzerrungen in der Kirche geäußert hätten. Sie geben sich mit der lateinischen Messe zufrieden, und das war’s. So funktioniert das aber nicht.

Eccleia Dei war allerdings nur für überlieferte Liturgie zuständig und daher konnten deren Mitarbeiter keine allgemeine Kritik an den Zuständen der Kirche betreiben. Das sollten Sie bitte beachten, sonst schreiben Sie nur allgemeines Blabla.

a.t.m

Die ehemaligen Mitglieder der Ecclesia Dei Gemeinschaft stehen unter der Knute der Ortsbischöfe, die diese mit Entzug der Messbefugnis, Kirchen und Kapellen oder Verweigerung der Priesterweihen drohen, sobald sie im Sinne Gottes unseres Herrn und seiner Kirche Stellung, wie gegenüber der häretisch schismatischen "pfarrerinitiative" hier "Sie vertreten nicht mehr den Glauben der Kirche" beziehen.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen

a.t.m

Also im Grunde genommen fordert der Professor nichts anderes als eine Täter Opfer Umkehr vor. Stelle mir vor wie ein Schwer Verletztes Opfer verklagt wird, weil sich der Täter bei diesen Angriff das Handgelenk gebrochen hat.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen

Edeljuwel

Vorschlag absolut nicht akzeptabel, weil ein Schuldbekenntnis nicht der Wahrheit entspricht!!! Die FSSPX. hat keine "Schuld" zu bekennen vielmehr ist das Heldenmut!!!!!!!!!!!!!!!!

Wenn Sie die dogmatischen Grundlagen des Papsttums und ich meine nicht die Unfehlbarkeit kennen würden, wäre Ihnen klar, dass Sie Unsinn geschrieben haben. Das Erste Vatikanum gilt weiterhin und der Primat ist dem Wortlaut nach nicht eingeschränkt (für die einfach gestrickten Tradis: Die Unfehlbarkeit und nur sie ist nach Pastor Aeternus begrenzt, nicht jedoch der Primat).
Hier nachlesbar: katholischglauben.info/…us-ix-constitutio-dogmat-…

Bethlehem 2014

Sie haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, daß das Primat des Papstes zwar unbegrenzt ist, aber nicht unfehlbar. Lesen Sie doch bitte einfach mal bei Athanasius Schneider nach. Der kann Ihnen gern Nachhilfeunterricht geben.

Klaus Elmar Müller

Schuldbekenntnis der FSSPX für den vermeintlichen Angriff auf die Autorität des Papstes?
Schuldbekenntnis des Papstes für seine Angriffe auf Glaube und Sitten!

Tatsächlich wäre das ein möglicher Weg, um die Probleme zu lösen. Allerdings sind die Fronten inzwischen so verhärtet, dass das unrealistisch ist.
Die Ablehnung des jeweils aktuellen Papstes hat sich bei Piusbruderschaft inzwischen schon so verfestigt, dass das Schisma dauerhaft bestehen bleiben wird.
Menschlich geht das sicher nicht und theologisch darf man große Zweifel haben.

Gast6

Man hat in all den Verhandlungen nie Minimal- und Maximalforderungen definiert.

Gamaliel

Ein absurder Vorschlag. Er verkennt sowohl die Sachlage, wie auch die Position der FSSPX. Wenn jemand ein Schuldbekenntnis abzulegen hat, dann die Vertreter der Konzilskirche für ihren Verrrat am depositum fidei und die ungerechte Behandlung der FSSPX.

Pfr. Name Name

Völlig unrealistischer Vorschlag. Wenn Rom wollte, wenn die FSSPX wollte, dann wäre es anders geschehen.

miracleworker

"wollte" - ja, allerdings: der Wille wäre der Weg gewesen! Gott grüße Papst Benedikt XVI !

Christine Juhre

Soviel "Experten!!!!
" P.Kilian in einer Sühnemesse für die große Wunde, die die Piusbrüder der Heiligen Katholischen Kirche zugefügt haben: "Sie haben getan, was die Spötter Christus am Kreuz angetan haben: "Steig herab vom Kreuz!!!!!" Ich (Christine) gehöre mit Überzeugung der Heiligen Katholischen Kirche an, die das Kreuz mit seinem Herrn trägt, das die "Synodalen", "Priesterinnen", Homoaffinen und nun auch die FSSPX ler ihr (IHM) aufladen.
Begründung mit Auszügen aus Mark Mallett, Eingroßes Schisma?
Denn das Recht, Bischöfe zu weihen, steht allein dem Apostolischen Stuhl zu, wie das Konzil von Trient erklärt; es kann sich kein Bischof oder Metropolit anmaßen, ohne dass Uns dazu verpflichtet, sowohl diejenigen, die weihen, als auch diejenigen, die geweiht werden, für schismatisch zu erklären und damit ihre zukünftigen Handlungen für ungültig zu erklären. —PAPST PIUS VI. Charitas (13. April 1791), Nr. 10
Das Konzil von Trient war deutlich direkter:
…diejenigen, die sich aus eigener Unbesonnenheit die Bischofsweihe anmaßen, sind Sie sind keine Diener der Kirche, sondern sollen als Diebe und Räuber angesehen werden, die nicht durch die Tür eingetreten —Sitzung 23, Kap. 4
Die Grundlage für die Rebellion
Ähnlich wie Martin Luther versteht sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) als Bollwerk des katholischen Glaubens und als die alleinige wahre Kirche. Um es mit den Worten von Erzbischof Lefebvre selbst zu sagen:
"Nicht wir befinden uns im Schisma, sondern die Konzilskirche…
Diese Aussage ist lediglich ein formaler Beweis dafür, dass Lefebvre den Glauben an Christus und seine auf dem Felsen Petrus erbaute Kirche verloren hatte."
DAS MACHE ICH NICHT MIT!