Josef P.
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Wende in den „Schauprozessen“ gegen Lebensschützer?

Bisher wurden Lebensschützer, die sich für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder eingesetzt haben, meist als Kriminelle gebrandmarkt. Es sei hier an den „Stalking“-Prozess gegen Gehsteigberater von „Human-Life-International- Österreich“ (HLI) in Graz erinnert, weil diese Frauen, denen sie Rat und Hilfe anboten, was in mehreren Fällen zur Rettung von Babys führte, „belästigt“ worden wären.

Ja allein schon der Anblick der stumm den Rosenkranz betenden Lebensschützer mit ihren Bildern von ungeborenen Kindern bei einer Gebetsvigil in Graz, bewirkte, dass sich eine Mutter am Weg zur Abtreibung für das Leben entschloss und ausnehmend hübschen Zwillingsmädchen, den „Vigil-Zwillingen“, das Leben schenkte.

Derartige Baby-Rettungen waren dem Abtreiber in der Grazer Innenstadt, die ihn um sein Tötungs-Honorar brachten, ein Dorn im Auge und er zeigte die Lebensschützer wegen „Stalking“ an. Ohne viel Federlesens wurden diese mitsamt ihrem Chef, der in Wien stationiert ist und mit dem Abtreiber persönlich keinen Kontakt hatte, verurteilt. Auch in der Berufung wurden die Fakten der Lebensrettung weggewischt und den finanziellen Tötungs-Interessen des Abtreibungs-„Arztes“ der Vorzug gegeben.

In Eisenstadt hingegen gab es einen fairen Prozess. Ich wurde in der Hauptverhandlung sowie im Berufungsverfahren, welches die Staatsanwaltschaft anstrengt hatte, frei gesprochen.

Das Gesundheitsministerium, das mich wegen Missbrauch von Tonaufnahmen anzeigte, erlitt somit eine empfindliche Niederlage. Dieses Ministerium hatte mich nach einer Anzeige der „Aktion Leben“, welche die „Fristen-End-Lösung“ befürwortet und die Kirchen mit Zustimmung von Kardinal Schönborn als Propaganda-Forum missbraucht, aus der Liste der Gesundheitspsychologen gestrichen. Die Anzeige begründete die „Aktion Leben“ damit, dass ich nicht vertrauenswürdig sei. Das Gesundheitsministerium, in ideologischer „Fristenlösungs“-Genossenschaft mit der „Aktion Leben“ verbunden, kam nach ihren überaus oberflächlichen, teilweise nachweislich falschen Sachverhalts-Darstellungen zum Schluss:

„Daraus ergibt sich, dass die Vertrauenswürdigkeit von Herrn Dr. Josef Preßlmayer durch sein verhetzendes Verhalten in der Öffentlichkeit und seine damit zusammenhängenden radikalen, eine demokratische Gesellschaft und den Rechtsstaat gefährdenden Ansichten, grundlegend erschüttert ist.“

Wer sich also für das Lebensrecht der ungeborenen Menschen einsetzt, die man von der ach so humanen „Willkommenskultur“ auschließt, gefährdet also die demokratische Gesellschaft und den Rechsstaat, ist radikal und verhetzend!

Das Gesundheitsministerium, welches in der Person ihres früheren Ministers, Alois Stöger, der die Massenvernichtung der ungeborenen Kinder, der seit Einführung der „Fristenlösung“ seit mehr als 40 Jahren, rund 3 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind, also etwa das 50-fache an Opfern, welche der NS-Terror in Österreich an den Juden, rund 60.000, forderte und diese millionenfachen Tötungen als „Leistungsgeschehen“ bezeichnete, glaubte, mit der Anzeige an mich, meine Position in der derzeit laufenden Beschwerde gegen ihren Bescheid zu schwächen. Dieser Versuch des Gesundheitsministeriums, mich weiter zu kriminalisieren, ist damit gescheitert. Eine Niederlage, die möglicherweise meiner Beschwerde gegen die Streichung aus der Liste der Gesundheitspsychologen dienlich ist.

Diese Aufnahme habe ich in der Pädagogischen Hochschule Burgenland (PHB) deshalb gemacht, weil mir ein zuvor zugesicherter Fixplatz im Kurs „Lebensschutzpädagogik“, veranstaltet von der „Aktion Leben“, aberkannt wurde. Ich belegte den Kurs, um meiner Pflicht zur Weiterbildung als Gesundheitspsychologe zu genügen. Ich fuhr dennoch zum Beginn des Kurses nach Eisenstadt um diesen vielleicht doch noch besuchen zu können. Da für mich ein solcher Ausschluss aus vorgeschobenen Gründen rechtswidrig und ein Amtsmissbrauch war, wollte ich die zu erwartende Diskussion zur Wahrung meiner Rechte mit einem Audio-Recorder aufnehmen.

Die Diskussion brachte die wahren Beweggründe für den Ausschluss zu Tage. Ich wolle als bekannter Lebensschützer gar nichts lernen, sondern nur stören.

Zunächst brachte ich eine Eingabe bei der Volksanwaltschaft ein. Diese erklärte nach längerer Untersuchung und monatelanger Hinhalte-Taktik durch die PHB und das Ministerium dass mein Ausschluss vom Kurs „rechtswidrig“ war. Auf meinen Wunsch erlaubte das Unterrichtsministerium nun, dass ich den Kurs durch eine eigene Nachprüfung absolvieren kann, wodurch eine gewisse Schuldeinsicht zum Ausdruck kam. Die Prüfung bestand ich mit Erfolg, sodass ich doch noch meinen Nachweis der Weiterbildung erhielt.

Die für mich überraschende, wohl auch meinem guten Anwalt zu verdankende Fairness des Prozesses, zeigte sich darin, dass meine hauptsächlich auf Recherchen aus dem Internet beruhenden Argumente berücksichtigt wurden und insbesondere bei der Verwerfung der Berufung der Staatsanwaltschaft ausführlich und präzise abgehandelt wurden.

Diese ergaben, dass die Weitergabe von Tonaufnahmen eines Gesprächs an Dritte ohne Zustimmung des Beteiligten zwar grundsätzlich strafbar ist, aber im Fall von rechtfertigenden Notstand und „Verfolgung überwiegender rechtlicher Interessen“ straffrei ist. Die Judikatur, dass ein Tonbandmitschnitt zur Wahrung von Opferinteressen zulässig ist, sei „gewachsen und verfestigt“. Der Gesprächsmitschnitt bleibt straflos, wenn er „zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Täters vorgenommen wurde und dieses Interesse jenes an der Geheimhaltung überwiege“. Zudem sei die mediale Berichterstattung im „Fall Strasser“, in welchem die Tonbandaufnahmen zulässig waren, auf den ich mich stützte, auch für nicht versierte Juristen sehr verwirrend gewesen, sodass dieser Rechtsirrtum nicht vorwerfbar war und ein Freispruch zu erfolgen hatte.

Das umfangreiche und präzise Urteil, welches mit acht Seiten mehr als doppelt so ausführlich war als das Urteil nach der Hauptverhandlung mit drei Seiten, gibt Hoffnung, dass sich in Zukunft die Rechtsprechung in Prozessen gegen Lebensschützer eines angeblichen Rechtsstaates als würdig erweist und nicht Urteile in vorauseilendem Gehorsam zu einer staatlich gestützten Tötungs-Ideologie gesprochen werden, die dem radikalfeministischem „Selbstbestimmungswahn“ zu Füßen liegt, ähnlich der Rechtsprechung des NS-„Rassen“- und des KP-„Klassenwahns“, wobei jedoch ein Vielfaches der Opferzahlen dieser Ideologien zu beklagen sind und die Massenvernichtung der ungeborenen Kinder eine sterbende österreichische und europäische Bevölkerungen verursacht, wodurch die Islamisierung vorangetrieben wird. Wenn sich jede einheimische Generation halbiert und die islamische Bevölkerung sich alle 15 Jahre verdoppelt, wie zuletzt aufgezeigt, ist die Auslöschung der Zivilisationen des Abendlandes durch den radikalfeministischen „Selbstbestimmungswahn“ unvermeidlich.

Es besteht die Hoffnung, dass eine wahrscheinliche Koalition zwischen ÖVP und FPÖ nach den Neuwahlen im Herbst wenigstens endlich die Beratung der Schwangeren durch die Abtreibungsärzte, deren Geldgier der Großteil der etwa 3 Millionen im Mutterleib abgeschlachteten Menschen zum Opfer gefallen sind, nach 40 Jahren dieses entmenschte und wahrhaft satanische Gesetz in einem wesentlichen Punkt mildert.

Eben jene vor Jahrzehnten von den Bischöfen geforderte und auf Drängen der sogenannten „Aktion Leben“ wieder zurückgenommene Trennung zwischen Abtreibung und Beratung wurde erst kürzlich von Weihbischof Turnovszky bei seiner Predigt in der Basilika am Pöstlingberg anlässlich des „Tages des Lebens“ von Politik und Kirche gefordert. Bezeichnener Weise verschwieg die „Kathpress“ diese Forderung, um die Befürworter der „Fristen-End-Lösung in der Kirche nicht zu reizen.
SohnDavids
Schon merkwürdig, dass die "Gospa" die Machenschaften und Verstrickungen des Schönborn bei den Babymorden nicht kritisiert, wenn sie ab und zu Wien besucht...
AlexBKaiser
@Josef P. Der Artikel ist hochbrisant. Für meinen subjektiven Geschmack reißt der Text viele Themenfelder an. Hier nochmal die Fakten.
Preßlmayer wurde in zweiter Instanz (nach Berufung gegen einen Freispruch durch die Staatsanwaltschaft) erneut freigesprochen.
Die Weitergabe von Tonaufnahmen eines Gesprächs an Dritte ohne Zustimmung des Beteiligten ist zwar grundsätzlich strafbar ist, aber nicht …Mehr
@Josef P. Der Artikel ist hochbrisant. Für meinen subjektiven Geschmack reißt der Text viele Themenfelder an. Hier nochmal die Fakten.

Preßlmayer wurde in zweiter Instanz (nach Berufung gegen einen Freispruch durch die Staatsanwaltschaft) erneut freigesprochen.

Die Weitergabe von Tonaufnahmen eines Gesprächs an Dritte ohne Zustimmung des Beteiligten ist zwar grundsätzlich strafbar ist, aber nicht im Fall von rechtfertigenden Notstand und „Verfolgung überwiegender rechtlicher Interessen“. Die Judikatur, dass ein Tonbandmitschnitt zur Wahrung von Opferinteressen zulässig ist, sei „gewachsen und verfestigt“.

Der Gesprächsmitschnitt bleibt straflos, wenn er „zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Täters vorgenommen wurde und dieses Interesse jenes an der Geheimhaltung überwiege“.