Kampagne gegen den Limburger Bischof
(gloria.tv/ PM) Heute publizierte das Bistum Limburg eine Pressemeldung zu den Vorwürfen, Bischof Tebartz-van Elst habe eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben.
"Der Spiegel gibt die eidesstattliche Erklärung des Bischofs nur in Auszügen und damit verkürzt und im Ergebnis sinnentstellend wieder.
1. Die sinnentstellende Verkürzung ergibt sich daraus, dass sich der zweite Teil der eidesstattlichen Erklärung mit Behauptungen des Spiegel und einem seiner Redakteure befasst, die so, wie sie aufgestellt worden waren, nicht zutrafen. Bereits aus dem ersten Teil der eidesstattlichen Versicherung ergibt sich, dass sich Herr Bischof aus seiner Erinnerung heraus im Ergebnis nicht anders äußerte, als dies dem vom Spiegel veröffentlichten Mitschnitt zu entnehmen ist.
2. Bischof Tebartz-van Elst hat gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erwirkt, weil der Spiegel den unzutreffenden Eindruck erweckt hatte, Bischof Dr. Tebartz-van Elst habe nicht vor der Berichterstattung vom August 2012 mitgeteilt, dass ein Upgrade in die 1. Klasse erfolgt sei.
3. Tatsächlich hatte das Bistum dies dem Spiegel bereits im April 2012 auf seine Anfrage hin mitgeteilt. Diese unwahre Berichterstattung des Spiegel war Grund für die erwirkte Verbotsverfügung. Dieses Verbot wurde vom Spiegel am 24. Januar 2013 auch als endgültige Regelung beim Landgericht Hamburg anerkannt.
4. Es gibt keinen Widerspruch zwischen den Aussagen des Bischofs, die dem Filmmitschnitt des Spiegel zu entnehmen sind, und der eidesstattlichen Versicherung des Bischofs."
"Der Spiegel gibt die eidesstattliche Erklärung des Bischofs nur in Auszügen und damit verkürzt und im Ergebnis sinnentstellend wieder.
1. Die sinnentstellende Verkürzung ergibt sich daraus, dass sich der zweite Teil der eidesstattlichen Erklärung mit Behauptungen des Spiegel und einem seiner Redakteure befasst, die so, wie sie aufgestellt worden waren, nicht zutrafen. Bereits aus dem ersten Teil der eidesstattlichen Versicherung ergibt sich, dass sich Herr Bischof aus seiner Erinnerung heraus im Ergebnis nicht anders äußerte, als dies dem vom Spiegel veröffentlichten Mitschnitt zu entnehmen ist.
2. Bischof Tebartz-van Elst hat gegen den Spiegel eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erwirkt, weil der Spiegel den unzutreffenden Eindruck erweckt hatte, Bischof Dr. Tebartz-van Elst habe nicht vor der Berichterstattung vom August 2012 mitgeteilt, dass ein Upgrade in die 1. Klasse erfolgt sei.
3. Tatsächlich hatte das Bistum dies dem Spiegel bereits im April 2012 auf seine Anfrage hin mitgeteilt. Diese unwahre Berichterstattung des Spiegel war Grund für die erwirkte Verbotsverfügung. Dieses Verbot wurde vom Spiegel am 24. Januar 2013 auch als endgültige Regelung beim Landgericht Hamburg anerkannt.
4. Es gibt keinen Widerspruch zwischen den Aussagen des Bischofs, die dem Filmmitschnitt des Spiegel zu entnehmen sind, und der eidesstattlichen Versicherung des Bischofs."