Die Exkommunikationen A.D. 1988, welche die Konzilssekte gegen die FSSPX und deren gültig geweihte Bischöfe verhängt hatte, waren von Anfang an ein Akt der grausamen Willkür, sowie Latae Sententiae unwirksam und nichtig. Ein Ding, das es nicht gibt und auch niemals gegeben hat, kann man auch gar nicht aus der Welt schaffen; dies zu erkennen erfordert Bereitschaft zur Logik. Papst Benedikt XVI. hatte 2007 den traditionstreuen Katholiken also Sand in die Augen gestreut, als er vorgab, jene „Exkommunikationen“, die es wirksam niemals gegeben hatte, aufgehoben zu haben. Warum?
Jedem Delinquent, der vor ein ordentliches Gericht gestellt wird, muß die Anklage klipp und klar formuliert vorgetragen werden. Alleine der schwammige Terminus eines nicht präzisierten, exakt definierten Vorwurfs das „Ungehorsams“ reicht nicht aus - auch nicht vor einem kirchlich-kanonischen Gerichtsverfahren!
Kirchenrechtlich gibt es zwei Kategorien von Gehorsam: Den dogmatischen und den pragmatischen. Um welche Form …
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