10. Überhaupt soll sich kein Laie das Priesteramt anmaßen.
Wir verbieten überhaupt den Laien, priesterliche Funktionen auszuüben, wie Darbringung des Opfers oder Taufe oder Handauflegung oder kleinere (private) oder größere (feierliche) Benediktion. „Denn Keiner darf sich diese Würde selbst anmaßen, sondern wenn er von Gott selbst berufen ist, wie Aaron.”1Nur durch Handauflegung von Seite des Bischofs wird das Priesteramt ertheilt; wer es aber nicht erhalten hat, sondern sich anmaßt, wird wie Ozias gestraft werden.2